Foto: © Microgen - fotolia.comVor drei Jahren bestimmte die UN den 30. Juli als den Internationalen Tag gegen Menschenhandel. TERRE DES FEMMES möchte aus diesem Anlass die Aufmerksamkeit auf eines unsere Schwerpunktthemen lenken. Deutschland ist sowohl ein Herkunftsland, Transitland als auch Zielland des Frauenhandels, der in kriminellen Netzwerken auf europäischer und internationaler Ebene organisiert ist. Ein Großteil der Betroffenen von Menschenhandel sind Mädchen und Frauen, daher nutzt TERRE DES FEMMES den Begriff "Frauenhandel," um auf den systematischen Charakter dieser Gewalt an Mädchen und Frauen aufmerksam zu machen. Frauenhandel ist eine besonders schwerwiegende Verletzung der Menschenwürde, die mehr Frauen trifft als in offiziellen Statistiken des Bundeskriminalamts gezählt werden.
Am 28. Juni 2017 wurde der jährliche Länderbericht des U.S. State Departments zu Menschenhandel "Trafficking in Persons 2017" (TIP) veröffentlicht. Der Bericht ist ein jährlicher Überblick über die Aktivitäten der Länder und die US-amerikanische Einschätzung darüber, in welchen Bereichen dringender Handlungsbedarf im Bereich Menschenhandel herrscht. Auch wenn der TIP Bericht nicht immer als unproblematisch und unpolitisch angesehen wird, so sind die Anmerkungen zu Deutschland dennoch zutreffend und relevant.
Deutschland wurde als Kategorie 1 Staat eingestuft, dies bedeutet, dass die Mindeststandards im Kampf gegen Menschenhandel in Deutschland aus Sicht der USA letztes Jahr erfüllt wurden. Die 2016 vorgenommenen Straftatbestandsänderungen wurden positiv eingeschätzt, obwohl abzusehen bleibt, wie dies in der strafrechtlichen Praxis aussehen wird. Im TIP Bericht wird berechtigterweise kritisiert wie niedrig das Strafmaß für Menschenhandel angesetzt wurde und insgesamt wie mild die Verurteilung von MenschenhändlerInnen in Deutschland ausfällt. Nur 26 % der verurteilten TäterInnen verbüßen Gefängnisstrafen. Die offiziellen Statistiken des Bundeskriminalamts reflektieren nicht das Ausmaß des Menschenhandels, da TäterInnen oft wegen einfacher beweisbaren Straftaten belangt werden. Insgesamt wird Deutschland dafür kritisiert wie wenig getan wird, um Betroffene von Menschenhandel zu identifizieren und durch Hilfe zu unterstützen.
In den politischen Forderungen von TERRE DES FEMMES weisen wir ebenso auf diese Lücken hin. Betroffene von Frauenhandel brauchen ein Aufenthaltsrecht unabhängig von ihrer Bereitschaft zur Zeugenaussage. Insgesamt müssen Opferrechte in Deutschland dringend gestärkt werden. Das Beratungs- und Unterstützungsangebot für Betroffene von Frauenhandel muss flächendeckend, sicher finanziert und niederschwellig angelegt sein. Das Opferentschädigungsrecht in Deutschland muss schnellstmöglich überarbeitet werden, so dass Betroffene von Frauenhandel leichter Zugang zu Opferentschädigung, unter anderem durch einen Härtefallfonds, bekommen.
Lesen Sie hier mehr über unsere Wahlforderungen zu allen Schwerpunktthemen von TERRE DES FEMMES (PDF-Datei).