Am 01.07.2017 ist das neue Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten. Dennoch hinkt die Umsetzung in vielen Bundesländern hinterher, so dass es mehrere Übergangslösungen geben wird.
TERRE DES FEMMES hat als Menschenrechtsorganisation den gesetzgeberischen Prozess kritisch begleitet. Als Frauenrechtsorganisation setzen wir uns für eine Welt ohne Prostitution ein. Daher fordert TERRE DES FEMMES die Einführung des Sexkaufverbots in Deutschland mit der Kriminalisierung der Sexkäufer und Ausstiegsprogrammen für Prostituierte. TERRE DES FEMMES bedauert, dass die Bundesregierung sich mit dem Prostituiertenschutzgesetz gegen einen solchen Perspektivenwechsel in der Prostitutionspolitik entschieden hat.
Dennoch bietet das ProstSchG einige Neuerungen, die Verbesserungen für Prostituierte darstellen. So ist die Kondompflicht mit dem damit verbundenen Werbeverbot für kondomfreien Sex eine positive Entwicklung. Ähnliches gilt für die Zuverlässigkeitsprüfung für BetreiberInnen und die Erlaubnispflicht und Mindeststandards für Prostitutionsstätten. Doch beides muss effektiv umgesetzt und kontrolliert werden. Dies liegt jetzt in der Hand der Bundesländer.
TERRE DES FEMMES begleitet den Umsetzungsprozess in den Bundesländern kritisch da es mehrere Hürden und Gefahren in der Implementierung gibt. So wird z.B. in mehreren Bundesländern geplant, für die Anmeldung der Prostituierten Gebühren zu erheben. Wenn das erklärte Ziel der Anmeldung Zugang zu Beratung für Prostituierte und die Identifizierung von Betroffenen von Menschenhandel ist, dann sollte diese Anmeldung möglichst niederschwellig sein. Verwaltungsgebühren sind diesem Ziel nicht förderlich.
Um bei den Anmeldegesprächen tatsächlich Betroffene von Menschenhandel zu identifizieren, müssen MitarbeiterInnen der zuständigen Behörde dementsprechend geschult werden. Ähnliches gilt für SprachmittlerInnen, die notwendigerweise eingesetzt werden müssen, um tatsächlich mit den Prostituierten kommunizieren zu können. Kontrollen der Mindeststandards für Prostitutionsstätten müssen ebenso durch geschultes Personal erfolgen.
Hier sind die Bundesländer gefragt um zumindest landesweit einheitliche Standards festzulegen. Die Regierungen der einzelnen Bundesländer sollten ebenso parallel zu den verpflichtenden Beratungsgesprächen das anonyme Beratungsangebot ausbauen und durch Ausstiegsprogramme für Prostituierte erweitern.
Stand: 07/2017