Allererste UN-Sicherheitsrat Resolution gegen Menschenhandel

UN Members. Grafik: ©  Lateiner [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons Mitglieder der Vereinten Nationen. Am 20. Dezember 2016 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die erste Resolution gegen Menschenhandel verabschiedet. In der einstimmig verabschiedeten UN-Resolution 2331 (2016) geht es speziell um Menschenhandel im Kontext von Konflikten. Im Fokus stehen vor allem die von IS/Da'esh, Boko Haram, Al-Shabab und anderen verschleppten und gehandelten Menschen, größtenteils Frauen. Hier wird Frauenhandel und sexualisierte Gewalt genutzt, um die Ideologie der Organisationen und Terror zu verbreiten. Der Verkauf von Frauen als Sklavinnen ist eine wichtige Geldquelle für die Organisationen. Die UN-Resolution erkennt also explizit die Geschlechterdimension des Menschenhandels an und zieht direkte Verbindungen zwischen sexualisierter Gewalt gegen Frauen, dem globalen Terrorismus und organisierter Kriminalität.

In der UN-Resolution wird den Mitgliedsstaaten nahegelegt, Menschenhandel in den Konfliktgebieten als Straftat zu definieren, Opfer besser zu schützen und Menschenhändler strafrechtlich zu verfolgen. Negativ zu betrachten ist, dass eine wichtig Passage des Entwurfes für die Resolution gestrichen wurde: die Forderung nach leichterer Anerkennung des Flüchtlingsstatus für Opfer von Menschenhandel in anderen Ländern.

Am 21. Dezember 2016 veröffentlichte das UN-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung seinen jährlichen Bericht über Menschenhandel (PDF-Datei, Englisch). Der UN-Bericht weißt ausdrücklich auf die hohe Gefährdung von Geflüchteten aus Kriegsgebieten und Konfliktzonen, die Opfer von Menschenhandel und sexualisierter Gewalt werden.

 

Stand: 01/2017