Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels

Am 7. Juli 2016 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (2011/36/EU, PDF-Datei)  sowie die Beschlussempfehlung (PDF-Datei) des Rechtsausschusses in zweiter und dritter Lesung gegen die Stimmen der Opposition beschlossen.

TERRE DES FEMMES bedauert sehr, dass der beschlossene Gesetzentwurf den umfassenden Vorgaben der Richtlinie, die explizit ein menschenrechtsbasiertes Vorgehen im Kampf gegen den Menschenhandel fordert, nicht gerecht wird. So bezieht sich der Entwurf ausschließlich auf strafrechtliche Aspekte, wohingegen die in der Richtlinie formulierten Regelungen im Bereich des Opferschutzes und der Opferrechte vollständig unberücksichtigt bleiben. Dies ist auch vor dem Hintergrund bedauerlich, als das die Bundesregierung weit mehr als drei Jahre Zeit hatte, die Richtlinie angemessen umzusetzen und ihren Verpflichtungen nachzukommen. (Die Umsetzungsfrist ist bereits seit April 2013 abgelaufen.)

Zu den Vorgaben der Richtlinie gehören u.a. der Verzicht auf Strafverfolgung bzw. die Straffreiheit der Opfer. Derzeit gehen Betroffene, die Anzeige gegen ihre TäterInnen erstatten, gleichzeitig das Risiko ein - bspw. aufgrund des Besitzes falscher Papiere - selbst strafrechtlich belangt zu werden. Auch fordert die Richtlinie besondere Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen für Kinder, die von Menschenhandel betroffen sind. Auch in diesem Zusammenhang besteht noch großer Handlungsbedarf in Deutschland. Ebenso existiert eine nationale Berichterstattung zur Bekämpfung des Menschenhandels, wie es die Richtlinie fordert, derzeit in Deutschland nicht.

Der Beschluss des Rechtsausschusses sieht eine umfassende Neustrukturierung des Straftatbestandes Menschenhandels vor und passt den Straftatbestand an die international gebräuchliche Terminologie an. TERRE DES FEMMES begrüßt insbesondere, dass künftig Personen, die gegen Entgelt sexuelle Handlungen an einer Person, die der Prostitution nachgeht, vornehmen oder von ihr an sich vornehmen lassen und dabei deren persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage ausnutzten, bestraft werden sollen. Dies ist ein wichtiger Schritt und erfüllt eine unsere Mindestforderungen!