Formulierungshilfe zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels vom Bundeskabinett beschlossen

Am 6. April 2016 hat das Bundeskabinett die Formulierungshilfe zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels beschlossen. Hiermit soll die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (2011/36), deren eigentliche Umsetzungsfrist bereits im April 2013 abgelaufen ist, umgesetzt werden. Der Entwurf sieht eine Erweiterung des Straftatbestands Menschenhandel vor und beinhaltet eine Reihe strafrechtliche Änderungen. TERRE DES FEMMES begrüßt, dass – entsprechende der Vorgaben der Richtlinie – weitere Ausbeutungsformen, wie die Ausnutzung erzwungener Straftaten, vorgesehen ist. Besonders begrüßen wir, dass künftig Personen, die gegen Entgelt sexuelle Handlungen an einer Person, die der Prostitution nachgeht, vornehmen oder von ihr an sich vornehmen lassen und dabei deren persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage ausnutzt, bestraft werden sollen. Dies ist ein wichtiger Schritt und erfüllt eine unsere Mindestforderungen!

Gleichzeitig kritisieren wir aber, dass die umfangreichen Vorgaben der EU-Richtlinie, die einen ganzheitlichen und menschenrechtsbasierten Ansatz im Kampf gegen den Menschenhandel fordert und neben der täterseitigen Bekämpfung auch die Stärkung der Opferrechte in den Mittelpunkt stellt, vollständig ignoriert bleiben. Hierzu gehören z.B. eine ausreichende und stabile Finanzierung von spezialisierten Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel und die Gewährleistung von Entschädigungsleistungen für die Opfer. Auch der Vorgabe, eine unabhängige Berichterstattungsstelle für Betroffene von Menschenhandel einzuführen, bleibt weiterhin unberücksichtigt.