Verbesserung der strafrechtlichen Verfolgung der TäterInnen von Frauenhandel - Einigung der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich auf eine Reform der Strafvorschriften in Bezug auf Menschenhandel geeinigt.

Mit der Reform soll die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (2011/36) umgesetzt werden. Die Umsetzungsfrist ist bereits im April 2013 abgelaufen. Seit Ablauf der Frist wurden verschiedene Entwürfe zur Richtlinienumsetzung vorgelegt. Im April 2015 beschloss der Bundestag einen Gesetzentwurf, der lediglich eine Erweiterung des Straftatbestands Menschenhandel vorsah. So sollte der Straftatbestand um Menschenhandel zum Zweck der Ausnutzung strafbarer Handlungen, zum Zweck der Organentnahme und zum Zweck erzwungener Betteltätigkeit ergänzt werden. Die umfassenden Vorgaben der EU-Richtlinie, die einen ganzheitlichen und menschenrechtsbasierten Ansatz im Kampf gegen den Menschenhandel fordert, blieben vollständig unberücksichtigt. TERRE DES FEMMES kritisierte den Entwurf und forderte die Bundesregierung auf, die Richtlinienumsetzung zu nutzen, um die zahlreichen Lücken im Bereich des Schutzes und der Rechte der Betroffenen endlich zu schließen.

Im Juni 2015 legte das Bundesjustizministerium den Entwurf einer Formulierungshilfe vor, der eine umfassende Neustrukturierung des Straftatbestands Menschenhandel vorsieht. Die Formulierungshilfe beinhaltet eine Reihe begrüßenswerter Verbesserungen in Bezug auf die täterseitige Bekämpfung von Menschenhandel.

Insbesondere begrüßen wir die geplante Einführung einer expliziten Strafbarkeit von Personen, die gegen Entgelt sexuelle Handlungen an einer Person, die der Prostitution nachgeht, vornehmen oder von ihr an sich vornehmen lassen und dabei deren persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage oder deren Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, ausnutzt. Die Einführung einer solchen Strafbarkeit fordert TDF bereits seit Jahren!

Der Entwurf, auf den sich die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD jetzt geeinigt haben, liegt TERRE DES FEMMES allerdings noch nicht vor.

 

Stand 03/2016