TERRE DES FEMMES-Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Opferechte im Strafverfahren des Bundesjustizministeriums

Derzeit liegt ein Gesetzentwurf zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) des Bundesjustizministeriums vor. Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die so genannte EU-Opferschutzrichtlinie (2012/29/EU), welche die Mindeststandards für die Rechte der Opfer von Straftaten festlegt und bereits im November 2015 ins nationale Recht umgesetzt werden soll. Um die EU-Richtlinie sachgemäß umzusetzen bzw. einen umfassenden Schutz sowie die Durchsetzung der Rechte für Opfer im Strafverfahren tatsächlich zu gewährleisten, besteht allerdings weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf!

Obgleich wir uns darüber freuen, dass Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Gewalttaten wurden der gesetzliche Anspruch auf eine psychosoziale Prozessbegleitung eingeräumt werden soll, kritisieren wir stark, dass dieser Anspruch Frauen, die von Gewalt betroffen sind, verwehrt bleiben soll. Der gesetzliche Anspruch auf eine psychosoziale Prozessbegleitung für Betroffene von Frauenhandel, stellt eine langjährige Forderung von TERRE DES FEMMES dar.

In einer aktuellen Stellungnahme (PDF-Datei) kritisieren wir dieses Versäumnis und benennen weitere Punkte, die wir für eine sachgerechte Umsetzung der EU-Richtlinie als notwendig erachten.

 

Stand: 01/ 2015