Zurzeit besucht die ExpertInnengruppe gegen Menschenhandel des Europarats (Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings - GRETA) Deutschland und überprüft, inwiefern die Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels, die Deutschland bereits im Jahr 2012 ratifiziert hat, in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Als Auftaktveranstaltung des GRETA-Besuchs fand am 13. Juni 2014 ein Runder Tisch in Berlin statt, an dem VertreterInnen von GRETA sowie Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel und Nichtregierungsorganisationen teilnahmen. Organisiert wurde der Runde Tisch vom Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e.V..
Auch TERRE DES FEMMES nahm an diesem Treffen teil und machte insbesondere auf die prekäre aufenthaltsrechtliche Situation für Opfer von Menschenhandel, die aus Drittstaaten stammen, aufmerksam.
Deutsches Aufenthaltsrecht widerspricht der Europaratskonvention
So fordert die Europaratskonvention ausdrücklich, dass Unterstützungsmaßnahmen für Opfer von Menschenhandel nicht von ihrer Mitwirkung im Strafverfahren abhängig gemacht werden. Betroffene aus Nicht-EU-Staaten erhalten derzeit nur dann eine Chance auf eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis, wenn sie sich dazu bereit erklären, mit den deutschen Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren und gegen ihre TäterInnen auszusagen. Zusätzlich muss ihre Aussage von den Behörden als notwendig erachtet werden. Nach Schließung oder bei Einstellung des Verfahrens müssen die Betroffenen - ungeachtet ihrer persönlichen Situation - Deutschland verlassen und werden abgeschoben. Weiter verpflichtet das Übereinkommen die Vertragsstaaten, dass der Aufenthaltstitel für Kinder, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, im Einklang mit dem Kindeswohl zu erteilen ist. In Deutschland gelten die aufenthaltsrechtlichen Regelungen, die die Kooperation der Betroffenen im Strafverfahren voraussetzen, für Kinder und Erwachsene allerdings gleichermaßen. Diese Regelung verstößt nicht nur gegen die Vorgaben der Europaratskonvention, sondern auch gegen die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen.
Nachdem GRETA die Umsetzung der Europaratskonvention in Deutschland überprüft und ausgewertet hat, spricht die ExpertInnengruppe Empfehlungen für die Deutsche Bundesregierung aus. Eine Überprüfung und Auswertung der Umsetzung fand bereits u.a. in Aserbaidschan, Belgien, Großbritannien, Österreich, Norwegen, Schweden, Serbien und Slowenien statt.
- Mehr Informationen auf der GRETA Website.
- Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels