Europäisches Parlament will Menschenhandel besser bekämpfen und Opfer besser schützen

EU Parlament -Plenumssaal. © Ash Crow CC-BY-SA 3.0 EU Parlament -Plenumssaal. © Ash Crow CC-BY-SA-3.0

Das Europäische Parlament (EP) hat am 10. Februar 2021 eine Entschließung zur Umsetzung der Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (PDF-Datei) verabschiedet. Das Parlament erkennt ausdrücklich an, dass hauptsächlich Mädchen und Frauen Betroffene von Menschenhandel sind, und meist in der Prostitution sexuell ausgebeutet werden. Das Europäische Parlament betont, auch angesichts der steigenden Zahlen der Betroffenen und dem Aussetzen vieler Unterstützungsangebote während der Covid-19 Pandemie, die Dringlichkeit einer besseren Bekämpfung des Menschenhandels und Opferschutzes.

Das EP beschließt, dass „die Eindämmung der Nachfrage, auch in Bezug auf die sexuelle Ausbeutung von Frauen und Mädchen, bei der Bekämpfung des Menschenhandels im Mittelpunkt stehen muss.“ (S. 9) Sie zitieren die Europäische Polizeiagentur (EUROPOL) mit der Aussage, dass es „Mitgliedstaaten gibt, in denen Prostitution legal ist, was es den Menschenhändlern sehr viel leichter macht, ein legales Umfeld für die Ausbeutung ihrer Opfer zu nutzen.“ Deutschland ist eines dieser Länder, daher setzt sich TERRE DES FEMMES auch für die Einführung des Nordischen Modells in Deutschland ein. Das Europäische Parlament stellt klar, dass die Mitgliedstaaten rechtlich verpflichtet sind, die Nachfrage nach allen Formen der Ausbeutung, inklusive sexueller Ausbeutung, zu verringern. Das EP bedauert, dass bisher nicht ausreichend strafrechtliche Verfolgung von Sexkäufern stattfindet, die wissentlich die „Dienste“ von Betroffenen von Menschenhandel in Anspruch nehmen.

Ein Kernstück dieser Entschließung des Parlaments ist die Forderung nach der besseren Unterstützung und Betreuung von Betroffenen von Menschenhandel. Frühzeitige Identifizierung von Betroffenen ist essenziell und bedarf geschulten Fachkräften in Polizei, Justiz und in anderen Behörden. Nach der Identifizierung müssen zielgerichtete Schutzprogramme und Unterstützung für Betroffene folgen. Hier gibt es große Lücken in den Schutzsystemen der einzelnen Länder, die dazu führen, das Betroffene keine Hilfe bekommen und weiterhin ausgebeutet werden und Gewalt erfahren. Das Parlament betont, dass fehlende oder schlecht funktionierende Verweismechanismen essenzielle Probleme sind.

Das Parlament betont in dieser Entschließung, dass das Internet und Soziale Medien mehr und mehr auch Orte der Ausbeutung sind, und sie fordern die Kommission und EU-Mitgliedstaaten auf, auf dieser Ebene Menschenhandel durch Vorschriften für Technologieunternehmen und Onlineplattformen besser zu bekämpfen. Gerade zu diesem Thema muss auch mehr Aufklärungsarbeit gemacht werden. Das fordert das Europäische Parlament insbesondere zu Themen wie Cybergrooming, Mädchenhandel durch die Loverboy-Methode (mehr Informationen unter www.maedchenhandel.de) und Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Kindern. Ebenso fordert das Parlament die Mitgliedstaaten auf, Sexualerziehung als wichtige Präventionsmaßnahme für alle Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, inklusive Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung, anzusehen.

Die Entschließung enthält unzählige wichtige Forderungen. Hier sind drei Forderungen, die wir besonders hervorheben wollen:

  • Das Parlament fordert die Sammlung von einheitlichen, vergleichbaren und ausführlichen Daten, um europaweit besser das Ausmaß des Menschenhandels zu erkennen und diese Menschenrechtsverletzung besser bekämpfen zu können.
  • TERRE DES FEMMES freut sich, dass das Parlament unsere Forderung nach einer richtigen Nachbesetzung der Rolle der EU Anti-trafficking-KoordinatorIn ebenso unterstützt.
  • Das Parlament stellt ebenso Geflüchtete und insbesondere unbegleitete minderjährige Geflüchtete und Frauen als vulnerable Personengruppen in den Fokus. Das EP kritisiert die Praxis vieler EU-Staaten, Betroffene in Länder rückzuführen, in denen sie in der EU als Erstes ausgebeutet wurden.

 

Stand 02/2021