Am 25. November 2019 setzen Frauen mit der Fahne „Frei leben ohne Gewalt“ ein deutliches Zeichen. Foto: © Andrea KathederAm 25. November 2016 setzen Frauen mit der Fahne „Frei leben ohne Gewalt“ ein deutliches Zeichen. Foto: © Andrea Katheder

Jedes Jahr Flagge zeigen -
Die TERRE DES FEMMES Fahnenaktion „frei leben ohne Gewalt“ 2020

Auch 2020 wird TERRE DES FEMMES den 25. November, den Internationalen Gedenk- und Aktionstag „NEIN zu Gewalt an Frauen!“ zum Anlass nehmen, ein deutliches Zeichen gegen Gewalt an Mädchen und Frauen zu setzen.

Seien auch Sie wieder dabei und unterstützen Sie uns bei unserem diesjährigen Schwerpunkt Thema:

#meinherzgehörtmir– Gegen Zwangsverheiratung und Frühehen!

Mit dem Schwerpunkt #meinherzgehörtmir – Gegen Zwangsverheiratung und Frühehen wollen wir am 25.11.20 in ganz Deutschland mit vielen Aktionen Menschen aller Altersklassen aufrütteln und zum Thema sensibilisieren. Darüberhinaus wollen wir aber auch den betroffenen Mädchen und Frauen zeigen: „Ihr seid nicht alleine, gemeinsam setzen wir uns für ein freies und selbstbestimmtes Leben ein!“

TERRE DES FEMMES setzt sich seit vielen Jahren gegen Zwangsverheiratung und Frühehen ein – wir gehen in Schulen und leisten wichtige Präventions- und Aufklärungsarbeit, wir kämpfen für eine gesetzliche Verbesserung zu Gunsten der bedrohten und betroffenen Mädchen und Frauen und sensibilisieren mit zahlreichen Aktionen und Projekten.

Zwangsverheiratung und Frühehen – ein internationales Problem

Aktion vor dem Brandenburger Tor am 25.11.2015 gegen Frühehen. Foto: © Uwe SteinertAktion vor dem Brandenburger Tor am 25.11.2015 gegen Frühehen. Foto: © Uwe SteinertZwangsverheiratung und Frühehen sind ein internationales Problem, welches zumeist Mädchen und junge Frauen betrifft.

Jährlich werden nach offiziellen Angaben von UNICEF weltweit 12 Millionen Mädchen unter 18 Jahren verheiratet, viele sind noch nicht einmal 16 Jahre alt. Insgesamt kann von derzeit 650 Millionen Frauen ausgegangen werden, die unter 18 Jahren verheiratet wurden. Die Folgen von Frühehen sind vielfältig: häusliche und sexualisierte Gewalt, gesundheitsgefährdende Teenagerschwangerschaften sowie massive soziale und ökonomische Abhängigkeit.

Auch Zwangsverheiratungen, also die Verheiratung gegen den Willen von einem oder beiden Ehepartnern, sind oft mit häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie Unterdrückung und Abhängigkeit der Betroffenen verknüpft. Die Folgen für die physische und psychische Gesundheit der Betroffenen sind weitreichend.

Obwohl Zwangsverheiratung in Deutschland strafrechtlich verfolgt wird und auch die Verheiratung Minderjähriger seit 2017 verboten ist, werden nach wir vor Mädchen und Frauen in Deutschland gegen ihren Willen verheiratet. Dies geschieht oft im Rahmen von traditionellen bzw. religiösen Zeremonien und hat für die Betroffenen dieselbe bindende Wirkung wie eine standesamtliche Trauung.

Eine hohe Dunkelziffer

Eine aktuelle Datenerhebung über die Anzahl der Fälle von Zwangsverheiratung existiert nicht, ExpertInnen gehen von einer hohen Dunkelziffer aus. Die letzte bundesweite Studie, nach der 3.443 Personen, zumeist Mädchen und Frauen, von einer Zwangsverheiratung bedroht oder betroffen sind, bezieht sich auf das Jahr 2008. Außerdem werden nach wie vor Minderjährige in Deutschland verheiratet oder sind in den letzten Jahren bereits verheiratet nach Deutschland gekommen. Auch hier fehlen konkrete Zahlen, gerade Minderjährige trauen sich oft nicht, Hilfe zu suchen.

Ein sensibilisiertes Umfeld ist für Betroffene wichtig

Viele der Betroffenen wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen und wo sie Hilfe erhalten können. Umso wichtiger ist es, auf diese Menschenrechtsverletzung von Mädchen und Frauen, aber auch Jungen und Männern, aufmerksam zu machen und zu sensibilisieren.

Im Rahmen der diesjährigen Fahnenaktion „frei leben ohne Gewalt“ fordert TERRE DES FEMMES:

  • bundesweite Sensibilisierung von BehördenmitarbeiterInnen, Lehrkräften, SchulsozialarbeiterInnen und Polizeikräften (z.B. durch verpflichtende Fortbildungen)
  • finanzielle Absicherung und den Ausbau der bestehenden spezialisierten Beratungsangebote und Schutzeinrichtungen
  • spezifische Notfallplätze in Schutzeinrichtungen, um eine unkomplizierte und rasche Aufnahme von Betroffenen zu ermöglichen
  • die Schließung der Lücken im Strafrecht: auch religiöse und soziale Zwangsverheiratungen müssen nach § 237 StGB strafbar sein.
  • ein Verbot der religiösen Voraustrauung auch für Volljährige sowie eine strafrechtliche Verfolgung einer Zuwiderhandlung. Religiöse Eheschließungen werden nicht vom Staat kontrolliert und begünstigen daher Zwangsehen.
  • eine aktualisierte bundesweite Studie über Ausmaß und Formen von Zwangsverheiratung und Frühehen in Deutschland
  • Erstellung von Handlungsleitfäden zur besseren Umsetzung des „Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen“ und Schulungen für MitarbeiterInnen von Behörden und Beratungsstellen

Informieren Sie sich

Weitere Informationen zum Thema Zwangsverheiratung und Frühehen:

Eine Reihe interessanter Bücher zum Thema, stellen wir Ihnen mit ausführlicher Buchbesprechung hier vor.

Lesetipps zur Fahnenaktion 2020