Kinderschutzrichtlinie

 

verabschiedet durch TDF-Vorstandsfrauen, in Berlin am 12.10.2017

TERRE DES FEMMES (TDF) ist eine gemeinnützige Menschenrechtsorganisation für Frauen. Wir setzen uns dafür ein, dass Mädchen und Frauen ein gleichberechtigtes, selbstbestimmtes und freies Leben führen können und sie in allen Aspekten ihres Lebens Zugang zu gleichen und unveräußerlichen Rechten bekommen. Unser Ziel ist es, die Öffentlichkeit und Politik durch Bildungsarbeit, Kampagnen und Lobbyarbeit, internationale Vernetzung und individuelle Beratung zu sensibilisieren. Wir arbeiten mit einer Reihe von unabhängigen Partnerprojekten und Frauenrechtsorganisationen im Ausland zusammen und unterstützen damit ihre Bemühungen, Mädchen und Frauen vor Ort zu helfen.

Unser primäres Ziel ist es, geschlechtsspezifische Diskriminierung, Gewalt und Ausbeutung zu beenden. Dazu gehört, dass die Rechte von Kindern bei allen unseren Aktivitäten geschützt werden. TERRE DES FEMMES verpflichtet sich, sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte auf allen Ebenen unserer Arbeit unternommen werden, um das Wohlergehen, die Gesundheit und die Würde der an TERRE DES FEMMES-Veranstaltungen und Projekten teilnehmenden Kinder zu gewährleisten.

Diese Kinderschutzrichtlinie erläutert die Verpflichtungen von TERRE DES FEMMES, Kinder vor jeglicher Art von Schaden zu schützen. Sie legt die Verantwortlichkeiten und Handlungsanweisungen für alle Personen fest, die im Rahmen der Aktivitäten von TERRE DES FEMMES Kontakt zu Kindern haben. Sie folgt international anerkannten Standards, die durch internationale Kinderrechtsinstrumente (vor allem die UN-Kinderrechtskonvention) und die Keeping Children Safe Koalition[1] geschaffen wurden. TERRE DES FEMMES kommuniziert diese Richtlinie an unsere Ehrenamtlichen und MitarbeiterInnen sowie an alle PartnerInnen, mit denen wir zusammenarbeiten und mit denen wir gemeinsam Projekte organisieren. Diese Kinderschutzrichtlinie beinhaltet einen Verhaltenskodex, der von allen TERRE DES FEMMES MitarbeiterInnen und Ehrenamtlichen unterzeichnet wird, die sich mit Kindern beschäftigen.

Ziele der Kinderschutzrichtlinie

  • Kinderschutz: indem wir das Risiko minimieren, dass Kindern in unseren Projekte und Veranstaltungen Schaden zugefügt wird. Die Sicherheit von Kindern ist von größter Bedeutung. Das Kind steht im Mittelpunkt all unserer Aufmerksamkeit.
  • Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt an Kindern: dies beinhaltet die Unterstützung für Kinder, die aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihres Alters, ihrer Religion oder sexuellen Orientierung Schwierigkeiten haben, Hilfe zu bekommen.
  • Schutz aller TDF-MitarbeiterInnen, Ehrenamtlichen und ProjektpartnerInnen: der Verhaltenskodex legt fest, wie diese sich im Umgang mit Kindern verhalten sollen, und was zu tun ist, wenn Verdachtsfälle der Kindeswohlgefährdung aufkommen.
  • Schutz des Ansehens und der Glaubwürdigkeit von TERRE DES FEMMES: diese Kinderschutzrichtlinie bringt unsere Verpflichtungen gegenüber Kindern und Handlungsanweisungen zu ihrer Sicherheit klar zum Ausdruck.

Definitionen

Kind – TERRE DES FEMMES betrachtet jeden Menschen unter 18 Jahren als Kind.

Kindesmisshandlung und -vernachlässigung – wird von der Weltgesundheitsorganisation als „jede Form physischer und/oder emotionaler Misshandlung, des sexuellen Missbrauchs, der Vernachlässigung und Ausbeutung, die zu einer tatsächlichen oder potentiellen Schädigung der Gesundheit, der Entwicklung oder der Würde des Kindes führt“ definiert.

Kindeswohl – ist ein Kinderrechtsgrundsatz, der sich aus Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention ergibt. Dieser besagt, dass „bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel, ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist."

Kinderschutz – ist die Verantwortung von Organisationen, die mit Kindern arbeiten oder in Kontakt mit Kindern kommen. Es gilt sicherzustellen, dass die Aktivitäten und Programme der MitarbeiterInnen, Ehrenamtlichen und Partnerorganisationen (inklusive externer BeraterInnen oder DienstleisterInnen) Kinder nicht schädigen. Sie müssen Richtlinien und Strategien implementieren, um das Risiko, dass Kinder geschädigt werden, zu minimieren. Sie melden Verdachtsfälle der Kindeswohlgefährdung an die zuständigen Behörden (Jugendamt und Strafverfolgungsbehörden).

Verdacht der Kindeswohlgefährdung – bezieht sich auf eine Situation, bei der die Behauptung erhoben wird, dass ein Kind missbraucht wird oder die Gefahr eines Missbrauchs vorliegt, auch wenn der Verdacht sich eventuell nicht erhärtet.

MitarbeiterInnen – bezieht sich auf alle, die in Vollzeit oder Teilzeit für oder im Namen von TERRE DES FEMMES arbeiten. Dies schließt PraktikantInnen und MitarbeiterInnen mit Kurzzeitverträgen ein.

Ehrenamtliche – bezieht sich auf all diejenigen, die sich auf ehrenamtlicher Basis für TERRE DES FEMMES engagieren.

PartnerInnen – sind solche Organisationen, die an gemeinsamen Projekten mit TERRE DES FEMMES beteiligt sind. Organisationen, die mit TDF zusammenarbeiten und in ihren Projekten in direktem Kontakt zu Kindern stehen, müssen entweder eine eigene Kinderschutzrichtlinie haben oder entwickeln, oder sich an unseren Verhaltenskodex halten.

Präventionsmaßnahmen

Verhaltenskodex

Das Ziel des im Anhang enthaltenen Verhaltenskodex ist es sicherzustellen, dass MitarbeiterInnen, Ehrenamtliche und PartnerInnen von TERRE DES FEMMES gemeinsam Verantwortung für die Sicherheit von Kindern übernehmen. Ein weiteres Ziel ist es, diese Personen vor falschen Anschuldigungen hinsichtlich ihres Verhaltens gegenüber Kindern zu schützen. Alle MitarbeiterInnen, sowie alle Ehrenamtlichen und PartnerInnen, die in direkten Kontakt mit Kindern im Rahmen ihrer TDF-Tätigkeiten kommen, sind verpflichtet, den Verhaltenskodex zu unterzeichnen. Aber auch alle anderen Ehrenamtlichen und Partnerorganisationen sollen über die TDF-Kinderschutzrichtlinie und den Verhaltenskodex aufgeklärt werden.

Sichere Personalpolitik

Eine auf Kinderschutz ausgerichtete Personalpolitik soll vermeiden, dass Personen mit böswilliger Absicht sich an TDF-Aktivitäten beteiligen, um Zugang zu Kindern zu bekommen. Im Auswahlverfahren für neue MitarbeiterInnen wird geklärt, welche zu besetzenden Stellen direkten Kontakt mit Kindern erfordern und wo die entsprechenden Risiken für ein unangemessenes Verhalten liegen können. MitarbeiterInnen, die regelmäßigen direkten Kontakt zu Kindern haben, benötigen ein erweitertes Führungszeugnis von der Polizei. Alle MitarbeiterInnen unterzeichnen den Verhaltenskodex, wenn sie ihre TDF-Stelle antreten. Sie werden über das entsprechende Vorgehen von TERRE DES FEMMES im Falle eines Fehlverhaltens und die Rolle der TDF-Kinderschutzbeauftragten und der TDF-Kinderschutzkommission informiert.

Datenschutz- und Kommunikationsstandards

TERRE DES FEMMES verfügt über eine sorgfältig ausgearbeitete Datenschutzrichtlinie. Persönliche Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie werden in passwortgeschützten Datenbanken mit eingeschränktem Zugriff gespeichert. Die Beratungsstelle nutzt eine separate Datenbank; der Zugriff ist auf die professionellen TDF-BeraterInnen beschränkt.

Einige unserer Öffentlichkeits- und Soziale-Medien-Kampagnen richten sich auch an Kinder. Das bedeutet, dass Kinderschutz selbst dort eine Rolle spielt, wo kein direkter Kontakt zu Kindern besteht. Daher wird Kinderschutz in allen Phasen von Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen beachtet.

Gemeinsame Projekte

TERRE DES FEMMES kooperiert mit Partnerorganisationen in Deutschland und dem europäischen Ausland an gemeinsamen Projekten. Es liegt in der Verantwortung von TERRE DES FEMMES, sicherzustellen, dass unsere Projektpartnerorganisationen entweder ihre eigene Kinderschutzrichtlinie entwickeln oder sich an die TDF-Kinderschutzrichtlinie halten. Der Schutz von Kindern ist ein zentrales Anliegen in allen Phasen gemeinsamer Projekte: der Entwicklung, der Umsetzung und dem Monitoring. Die ProjektkoordinatorInnen kommunizieren diese Kinderschutzrichtlinie und diesen Verhaltenskodex gegenüber den Partnerorganisationen, um sicherzustellen, dass die Kinderrechte geschützt werden.

Internationale Zusammenarbeit

TERRE DES FEMMES ist eine Mitgliedsorganisation von VENRO, dem Dachverband der entwicklungspolitischen und humanitären Nichtregierungsorganisationen in Deutschland. VENRO und TERRE DES FEMMES sehen als eines der Ziele der humanitären Hilfe, dass die Rechte von Kindern gestärkt werden und verhindert wird, dass Kinder geschädigt oder missbraucht werden.

TERRE DES FEMMES unterstützt mehrere Projekte und Frauenrechtsorganisationen in anderen Ländern, von denen einige auch Mädchen als Zielgruppe ansprechen. Prävention und Unterstützung sind das Herzstück dieser Projekte. TERRE DES FEMMES sensibilisiert im Rahmen unserer Internationalen Zusammenarbeit für Kinderschutz und regt Kinderschutzmaßnahmen in den Projekten an. Die DirektorInnen der Frauenrechtsorganisationen unterzeichnen den TDF-Verhaltenskodex als ersten Schritt zur Entwicklung ihrer eigenen Kinderschutzrichtlinie.

Verantwortung

JedeR TERRE DES FEMMES MitarbeiterIn, EhrenamtlicheR oder KooperationsparterIn ist für den Schutz von Kindern verantwortlich. Es ist Aufgabe der Geschäftsführerenden und den AbteilungsleiterInnen, die Einhaltung dieser Kinderschutzrichtlinie zu überwachen, wobei der Vorstand von TERRE DES FEMMES die Geschäftsführung diesbezüglich zur Rechenschaft ziehen muss. Die Richtlinie wird regelmäßig überprüft und aufgrund von praktischen Erfahrungen dementsprechend angepasst.

 

Kindeswohlgefährdung: Verdachtsfallmanagement


Folgendes Verfahren kommt im Falle der Meldung eines Verdachtsfalls der Kindeswohlgefährdung zum Einsatz. Die TDF-Kinderschutzbeauftragte ist unter kinderschutz@frauenrechte.de erreichbar. Die TDF-Kinderschutzkommission besteht aus der TDF-Kinderschutzbeauftragten, der Geschäftsführenden Vorstandsfrau und der jeweiligen Abteilungsleitung.

Kindeswohlgefaehrdung Ablauf bei Verdacht

Anhang: Verhaltenskodex

TERRE DES FEMMES hat sich dazu verpflichtet, Kinder vor Missbrauch und Misshandlung zu schützen, und diesen Kinderschutz sowohl innerhalb von TERRE DES FEMMES, bei TDF-Veranstaltungen, sowie im Rahmen der Zusammenarbeit mit KooperationspartnerInnen zu gewährleisten. Deshalb hat TERRE DES FEMMES Präventionsmaßnahmen sowohl TDF-intern als auch in der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnerinnen eingeführt, die das Risiko von Gewalt an und Missbrauch von Kindern minimieren.

Ziel dieses Verhaltenkodex ist es, den MitarbeiterInnen, Ehrenamtlichen und KooperationspartnerInnen von TDF einen Leitfaden zum Kontakt mit Kindern im Rahmen der TDF-Aktivitäten an die Hand zu geben, um gemeinsam Verantwortung für die Sicherheit von Kindern zu übernehmen.

Name:         

Position:      

(MitarbeiterIn, Ehrenamtliche, Partnerorganisation)

Mit meiner Unterschrift verpflichtete ich mich, die TDF-Kinderschutzrichtlinie zu beachten, auf alle Bedenken, Anschuldigungen und Vorkommnisse sofort zu reagieren, sowie die TDF-Kinderschutzbeauftragte über Verdachtsfälle unmittelbar unter kinderschutz@frauenrechte.de zu informieren.

Ich werde

  • dazu beizutragen, ein für Kinder sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld zu schaffen.
  • die Meinung und Sorgen von Kindern ernst nehmen und ihre persönliche Entwicklung fördern.
  • alle Kinder mit Respekt behandeln.
  • nach Möglichkeit die „Zwei-Erwachsenen-Regel“ befolgen, das heißt zu vermeiden, alleine mit einem Kind zu sein, außer es handelt sich um einen Notfall (Ausnahme: TDF-Fachberaterinnen).
  • beim Fotografieren, Filmen oder Berichten in der Öffentlichkeitsarbeit die Menschenwürde und das Schutzbedürfnis von Kindern achten; insbesondere bedeutet dies auch einen sorgsamen Umgang mit ihren persönlichen Daten.

Daher werde ich niemals

  • die durch meine Position oder mein Amt verliehene Macht oder meinen Einfluss auf das Leben und Wohlergehen eines Kindes missbrauchen.
  • Kinder schlagen oder mich anderweitig körperlich an ihnen vergehen; erzieherische Maßnahmen übe ich gewaltfrei und ohne Demütigung aus.
  • ein Kind sexuell, körperlich oder emotional misshandeln oder ausbeuten; insbesondere niemals mit oder an einem Kind sexuelle Aktivitäten durchführen oder es pornographischem Material aussetzen.
  • Kinder in unangemessener oder kulturell unsensibler Weise umarmen, streicheln, küssen oder berühren.
  • unangemessene, unsittliche, diskriminierende oder missbräuchliche Ausdrücke benutzen.
  • unaufgefordert einem Kind bei intimen Aufgaben helfen, die es alleine bewältigen kann (wie zum Beispiel es auf die Toilette zu begleiten oder die Kleidung zu wechseln).
  • eine Beziehung zu Kindern aufbauen, die als ausbeuterisch, sexuell oder misshandelnd erachtet werden könnte.
  • übermäßig viel Zeit mit einem einzelnen Kind getrennt von den anderen Kindern verbringen.
  • illegales, gefährliches und misshandelndes Verhalten gegenüber Kindern dulden oder unterstützen.
  • eine intime und/oder sexuelle Beziehung mit einem Kind eingehen, oder einem Kind gegenüber sexuell verhalten oder es in Gespräche sexueller Natur verwickeln. Das Alter des betroffenen Kindes und der erwachsenen Person ist hierbei irrelevant. Es ist auch unwichtig, ob es sich um eine heterosexuelle, homosexuelle, einvernehmliche, nicht einvernehmliche, oder um eine durch die Eltern oder Betreuungsperson geduldete Beziehung handelt.

Sollte ich Bedenken wegen möglicher Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex haben, werde ich sofort die TDF-Kinderschutzbeauftragte kontaktieren. Die Meldung eventueller Verstöße ist für den Schutz von Kindern unerlässlich.

Mir ist bewusst, dass auf Verstöße gegen diese Kinderschutzrichtlinie und diesen Verhaltenskodex entsprechend der deutschen Gesetzgebung reagiert wird.

Datum:

Ort:

Unterschrift:

(Schicken Sie bitte eine unterschriebene Kopie an TERRE DES FEMMES)

 

[1] Die Keeping Children Safe Koalition ist ein Netzwerk von Organisationen, die kooperieren um den Kinderschutz durch die Entwicklung von Sicherheitsstandards zu verbessern.
Siehe dazu auch www.keepingchildrensafe.org.uk.

 

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