Durch ein Testament oder eine andere Nachlassregelung, können Sie Mädchen und Frauen auf eine sehr persönliche Art und Weise weltweit eine bessere Zukunft ermöglichen: gleichberechtigt, selbstbestimmt und frei.
Es gibt verschiedene Wege mit Ihrem letzten Willen, TERRE DES FEMMES zu unterstützen. Sie können direkt den Verein TERRE DES FEMMES oder die TERRE DES FEMMES STIFTUNG bedenken. Die Stiftung wurde gegründet, um die Arbeit des Vereins langfristig abzusichern und größere Unabhängigkeit bei schwankendem Spendenaufkommen zu gewährleisten.
Wir sind uns des Vertrauens, das uns unsere UnterstützerInnen mit einer Spende oder einem Testament zu unseren Gunsten entgegenbringen, bewusst und es entspricht unserem Selbstverständnis, dass Ihr Wille und Ihre Wünsche in Ihrem Sinne umgesetzt werden.
Unseren aktuellen Jahresbericht, der Ihnen eine gute Übersicht über die Aktivitäten des Vereins bietet und die Stiftungsbroschüre schicken wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
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Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen zu Testament und Nachlass:
Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin
Tel. 030 - 40 50 46 99 12
geschaeftsfuehrung@frauenrechte.de
Ich halte das Engagement von TERRE DES FEMMES gegen Menschenrechtsverletzungen an Frauen für unverzichtbar. Darum wünsche ich mir, dass sich diese aktiven Menschen auch in Zukunft mit gesicherten Einkünften dafür einsetzen können, dass Frauen und Mädchen weltweit in demokratischen, gleichberechtigten und gewaltfreien Verhältnissen leben. Meinen Teil trage ich dazu bei, indem ich TERRE DES FEMMES in meinem Testament bedenke. Da gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftssteuer befreit sind, bleibt mein Nachlass ohne Abzüge erhalten. Und ich kann auch über mein Leben hinaus eine gute Sache unterstützen. Ich würde mich sehr freuen, wenn auch Sie sich meiner Herzensangelegenheit annehmen und sich näher über Nachlassregelungen informieren würden." Ulfa von den Steinen
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