Herzlich willkommen auf unserer Informationsseite für StrafrichterInnen, StafverteidigerInnen und StaatsanwältInnen,
Ihre Zuweisungen tragen dazu bei, die Arbeit von TERRE DES FEMMES nachhaltig zu sichern. Sie helfen uns, unsere Arbeit in der gewohnten Qualität nicht nur weiter führen zu können sondern sie stetig auszubauen.
TERRE DES FEMMES setzt sich für von Gewalt bedrohte und betroffene Mädchen und Frauen ein. Wir arbeiten zu den Themen Häusliche und sexualisierte Gewalt, weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsheirat und Ehrverbrechen sowie Frauenhandel und Zwangsprostitution.
Wir sind uns bewusst, dass Geldauflagen Vertrauenssache sind und garantieren Ihnen daher eine zuverlässige und transparente Geldauflagenverwaltung.
Transparente Geldauflagenverwaltung
Wir garantieren Ihnen, dass wir alle erforderlichen Vorraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen erfüllen:
- TERRE DES FEMMES ist als gemeinnützige Organisation anerkannt.
- TERRE DES FEMMES versichert eine ausschließliche Verwendung der Gelder für den vorgesehenen Satzungszweck sowie eine sofortige Mitteilung von Satzungsänderungen, welche die Gemeinnützigkeit betreffen.
- TERRE DES FEMMES garantiert eine zügige und transparente Abwicklung, die den Datenschutzbestimmungen gerecht wird.
- TERRE DES FEMMES verpflichtet sich, die zuweisende Behörde über den Eingang sowie Zahlungsverzug zeitnah zu benachrichtigen.
- TERRE DES FEMMES führt ein separates Geldauflagenkonto und garantiert so eine transparente Verwaltung der Geldauflagen. Das Ausstellen von Spendenbescheinigungen für eingehende Geldauflagen ist ausgeschlossen.
Materialien
Gerne senden wir Ihnen vorgedruckte Überweisungsträger, Adressaufkleber und weiteres Informationsmaterial zu TERRE DES FEMMES zu.
Ihre Ansprechpartnerin für Geldauflagen
Susanne Habele
bl-finanzen@frauenrechte.de
Das bundesweite Sonderkonto für Geldauflagen
EthikBank
Konto 60311 6000
BLZ 8309 4495
IBAN DE61 8309 4495 0603 1160 00
BIC GENODEF1ETK
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre wertvolle Unterstützung!