TERRE DES FEMMES kritisiert den Kompromissvorschlag der Bundesregierung zum Paragraphen 219a scharf und fordert seine bedingungslose Abschaffung

Berlin, 13.12.2018. TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V. kritisiert und verurteilt den Kompromissvorschlag der Bundesregierung zur Reform des Paragraphen 219a. Der Vorschlag sieht unter anderem vor, dass das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (Paragraph 219a des Strafgesetzbuches) beibehalten wird.

"Wir fordern die Streichung des Paragraphen 219a, ohne faule Kompromisse", sagt Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES. "Das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung muss gewahrt werden. Im 21. Jahrhundert sollte es doch in Deutschland  uneingeschränkt möglich sein, sich als Frau über die Bedingungen eines Schwangerschaftsabbruches zu informieren. Die Informationen über medizinische Rahmenbedingungen dürfen nicht als Werbung verunglimpft werden.", so Christa Stolle weiter.

TERRE DES FEMMES fordert einen uneingeschränkten Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch, nach freier Entscheidung der Frau.

Das gesamte Positionspapier von TERRE DES FEMMES zum Schwangerschaftsabbruch finden Sie hier.

Für Anfragen und Interviews wenden Sie sich bitte an TERRE DES FEMMES, Nastassja Wachsmuth, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 030/40504699-25, oder per E-Mail an presse@frauenrechte.de.