Opferschutz vor Strafverfolgung – Bundesregierung muss ihr Versprechen einlösen und das Aufenthaltsrecht verbessern!
Berlin. Menschenhandel ist ein Verbrechen, mit dem Milliarden verdient werden. Aber um die Täter zu belangen, sind die Aussagen der Betroffenen von Nöten. Im Koalitionsvertrag versprachen die Regierungsparteien erstmals eine Verbesserung im Aufenthaltsrecht, sollten die Betroffenen an der Strafverfolgung der Täter mitwirken. Am Mittwoch, den 3. Dezember 2014, wird der entsprechende Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums im Kabinett eingebracht. Zwar sieht der Entwurf Ergänzungen im Aufenthaltsrecht für Opfer von Menschenhandel vor – eine tatsächliche Verbesserung für die Betroffenen stellen diese aber nicht dar. „Strafverfolgung an erste Stelle zu setzen, ohne Rücksicht auf die Opfer – das ist ein grober Verstoß gegen die menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands. Den betroffenen Frauen muss ein von ihrer Rolle als Zeuginnen im Prozess unabhängiges und langfristiges Bleiberecht in Deutschland garantiert werden“, fordert Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES.
Derzeit können Betroffene aus Drittstaaten nur dann eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn ein Prozess zustande kommt, ihre Aussage als relevant erachtet wird und sie schließlich im Strafverfahren gegen die TäterInnen aussagen. Bei Einstellung oder Schließung des Verfahrens werden die oftmals stark traumatisierten Opfer meist ohne Entschädigung in ihre Herkunftsländer abgeschoben.
„Zumindest muss die Dauer des Aufenthaltstitels für die Betroffenen, die als Zeuginnen aussagen, verlängert werden“, so Stolle, „denn mit einer Befristung von sechs Monaten, ist es für die Betroffenen unmöglich, eine Wohnung oder Arbeitsstelle zu finden“. „Auch leiden die jungen Frauen oft seelische Qualen, weil sie so lange von ihren kleinen Kindern zu Hause getrennt werden“. Beides sind Faktoren, die Betroffene wenig ermutigen, sich der belastenden Situation vor Gericht auszusetzen. TERRE DES FEMMES fordert deshalb zumindest einen sofortigen Familiennachzug bei der Feststellung der Opfereigenschaft und einen Aufenthaltstitel von mindestens drei Jahren.
Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO 2012) sind weltweit 4,5 Millionen Menschen von sexueller Ausbeutung betroffen. Die überwiegende Mehrzahl sind Frauen und Mädchen.
Für Nachfragen und Interviews wenden Sie sich bitte an TERRE DES FEMMES, Astrid Bracht (Pressereferentin), Tel. 030/40504699-25 oder per Mail an presse@frauenrechte.de