Anhörung im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz (13.10.): TERRE DES FEMMES fordert eine Anpassung des Strafgesetzbuches: Jede Eheschließung unter Zwang muss bestraft werden! (13.10.2014)

Berlin. Zwangsheirat ist seit Juli 2011 ein Straftatbestand, der mit bis zu fünf Jahren Haft belegt ist. Bisher werden aber nur standesamtlich geschlossene Zwangsverheiratungen davon erfasst. Religiös oder sozial durchgeführte Eheschließungen gelten rechtlich als sogenannte Nicht-Ehen. „Hier hat der Gesetzgeber eine Lücke gelassen, die jetzt geschlossen werden muss“, fordert Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES. Religiöse Ehen sind für Betroffene genauso bindend wie zivile Ehen.

Aktuell werden Änderungen des Strafgesetzbuches diskutiert. Der Rechtsausschuss des Bundestages hat für den heutigen Montag, den 13. Oktober 2014, verschiedene Sachverständige zur Diskussion über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung geladen. TERRE DES FEMMES fordert den Gesetzgeber auf, den Straftatbestand Zwangsheirat auf „eheähnliche Verbindungen“ zu erweitern, wie es auch der Deutsche Juristentag im September 2014 empfohlen hat. Somit wären auch religiös und sozial geschlossene Zwangsehen erfasst, die laut einer Studie des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahr 2011 rund ein Drittel der Zwangsverheiratungen ausmachen und zudem mehrheitlich die unter 18-Jährigen betreffen. „Den Betroffenen wird mit der Zwangsverheiratung nicht nur das Recht auf Selbstbestimmung und freie Partnerwahl verwehrt, sie sind oftmals auch von Gewalt betroffen“, erklärt Stolle.

TERRE DES FEMMES wird in den kommenden zwei Jahren einen Schwerpunkt auf den Kampf gegen die sogenannten Frühehen, die Zwangsverheiratung Minderjähriger legen. Frühehen resultieren häufig aus Angst der Eltern vor vorehelichen sexuellen Erfahrungen ihrer Töchter und dem damit verbundenen „Ehrverlust“ der Familie. Diese Ehen werden in der Regel nicht vor einem Standesamt geschlossen sondern vor einem religiösen Oberhaupt wie einem Imam.

Für Interviews und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an TERRE DES FEMMES, Astrid Bracht (Pressereferentin), Tel. 030/ 40504699-25, oder per Mail an presse@frauenrechte.de