Anlässlich der JustizministerInnenkonferenz 25./26. Juni 2014: Appell an die Ministerinnen und Minister: Strafverfolgung bei Vergewaltigung und Opferschutz verbessern! (24.06.2014)

Berlin. Die Justizministerinnen und -minister der Länder debattieren am 25./26. Juni über die besorgniserregenden Ergebnisse des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) zur Strafverfolgung bei Vergewaltigung. „Die Ministerinnen und Minister müssen dringend handeln, denn die Situation für Betroffene von sexualisierter Gewalt ist desaströs. Das KFN deckte auf, dass sich die Strafverfolgung bei Vergewaltigung in den letzten Jahren massiv verschlechtert hat. Zudem fehlt den Betroffenen eine professionelle Unterstützung bei Gericht. Diese Situation ist für einen Rechtsstaat wie Deutschland unhaltbar!“, kritisiert Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES.

Kaum ein Verbrechen in Deutschland wird so selten bestraft wie eine Vergewaltigung, obwohl es eine der häufigsten Formen von Gewalt an Frauen ist,“ mahnt Stolle. Laut KFN sank die Verurteilungsquote der polizeilich registrierten Vergewaltigungen von 22 Prozent in 1994 auf 8,4 Prozent in 2012. Auch gibt es gravierende regionale Unterschiede bei der Verurteilungsquote der Tatverdächtigen: Je nach Bundesland variiert diese zwischen 5,4 und 26,8 Prozent.

Der Grund für die geringe Strafbarkeit bei Vergewaltigung liegt in den gravierenden Lücken des Sexualstrafrechts, konkret des Paragrafen 177 StGB, der Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung regelt. Im derzeitigen Rechtssinn liegt eine Vergewaltigung vor, wenn der Täter entweder Gewalt anwendet, der Betroffenen mit Gewalt droht oder eine schutzlose Lage vorliegt. „Vergewaltigungen, die meist in Beziehungen stattfinden, müssen nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis strafbar sein. Eine Reform des Paragrafen 177 StGB ist deshalb dringend notwendig!“, fordert Stolle. Denn ein Großteil der Vergewaltigungen findet innerhalb eines normalen Wohnhauses von einem derzeitigen oder ehemaligen Partner oder Bekannten statt - nicht im Park von einem Fremden.

TERRE DES FEMMES setzt sich seit Langem für eine Reform des Paragrafen 177 StGB ein. Anfang Mai übergab die Frauenrechtsorganisation knapp 30.000 Unterschriften aus der Bevölkerung an das Justizministerium, um die Reform des Sexualstrafrechts voranzutreiben.

Für Nachfragen zu Bildmaterial Interviews stehen wir gerne zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich an TERRE DES FEMMES,  Astrid Bracht (Pressereferentin), Tel. 030/ 40504699-25, oder per Mail an presse@frauenrechte.de