Berlin. Knapp 30.000 Menschen fordern gemeinsam mit TERRE DES FEMMES „Vergewaltigung – Schluss mit der Straflosigkeit“ und damit die Reform des Sexualstrafrechts bei Vergewaltigung, konkret des §177 StGB. Am Mittwoch, 7. Mai um 17 Uhr, überreicht die Frauenrechtsorganisation dem Parlamentarischen Staatssekretär des Bundesjustizministeriums, Christian Lange, die Unterschriften.
„Wir begrüßen, dass Bundesjustizminister Heiko Maas mit seinem aktuellen Referentenentwurf zum Sexualstrafrecht auch die Europaratskonvention umsetzen will. Doch der §177 StGB, der Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung regelt, fehlt in seinem Vorhaben. Hier muss Minister Maas dringend nachbessern! Vergewaltigung darf nicht länger ein (fast) ungesühntes Verbrechen in Deutschland bleiben!“ fordert Irmingard Schewe-Gerigk, Vorstandsfrau der Organisation. „Die Situation ist desaströs: Kaum ein Verbrechen in Deutschland wird so selten bestraft wie eine Vergewaltigung, obwohl es eine der häufigsten Formen von Gewalt an Frauen ist. Ein Grund liegt in den gravierenden Lücken des §177 StGB“, so Schewe-Gerigk.
Den akuten Handlungsbedarf zeigte zuletzt die Vorstudie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN): Die Strafverfolgung bei Vergewaltigung hat sich in den letzten 20 Jahren massiv verschlechtert. Die Verurteilungsquote der polizeilich registrierten Vergewaltigungen sank von über 20 Prozent auf acht Prozent und weist zudem zwischen den Bundesländern erhebliche Unterschiede auf.Manuela K. (*Name geändert), eine Betroffene mit der TERRE DES FEMMES zusammenarbeitet, zum Missstand der aktuellen Rechtslage: „Obwohl mich der Täter erst gezielt mit dem Messer einschüchterte und später vergewaltigte, wurde das Verfahren eingestellt. Der Staatsanwalt meinte, der Täter hätte ja nicht wissen können, dass ich nicht freiwillig mit ihm geschlafen hätte. Ich weiß nicht, ob ich die Tat angezeigt hätte, wenn ich von dieser Rechtsprechung gewusst hätte. Ich kann Menschen gut verstehen, die sagen, sie würden nicht anzeigen bzw. Betroffenen nicht zur Anzeige raten."
Die Notwendigkeit einer Reform des Sexualstrafrechts wird aus Fachkreisen unterstützt: Auch der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) arbeitet zum Thema „Streitsache Sexualdelikte – Frauen in der Gerechtigkeitslücke“ und fordert eine Reform des Straftatbestandes.
Für Nachfragen und Interviews wenden Sie sich bitte an
TERRE DES FEMMES, Astrid Bracht, Pressereferentin, Tel. 030/40504699-25, E-Mail: presse@frauenrechte.de.
Ein Foto der Übergabe ist am 7. Mai ab 19 Uhr online. Weitere Informationen zur Aktion und zum Hintergrund haben wir in einer Pressemappe zusammengestellt.