Innenministerkonferenz spricht sich für dauerhaftes Aufenthaltsrecht für Opfer von Zwangsprostitution aus – Erstes wichtiges Signal für die Opfer (7.12.2013)

Berlin. TERRE DES FEMMES begrüßt die Entscheidung der Innenminister der Länder, energischer gegen Zwangsprostitution vorzugehen und den Opfern ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu gewähren, als positives Signal. Der Verein kritisiert jedoch, dass der Aufenthaltstitel von der Aussagebereitschaft des Opfers abhängig gemacht wird: „Im Kampf gegen Frauenhandel muss der Opferschutz an erster Stelle stehen. Frauen, die sich aus dieser Zwangslage befreien konnten sind schwer traumatisiert und benötigen dringend Hilfe. Ihnen muss aus humanitären Gründen ein unbefristeter Aufenthaltstitel in Deutschland erteilt werden, ohne den Zwang vor Gericht aussagen zu müssen. Zudem müssen Betroffenen geeignete Betreuung und Entschädigung garantiert werden,“ stellt Anna Hellmann, Fachreferentin für Frauenhandel von TERRE DES FEMMES klar. Erst im Mai endete die erfolgreiche Kampagne des Vereins „Aufenthaltsrecht für die Opfer von Zwangsprostitution, jetzt!“, bei der rund 46.000 Unterschriften an Bundesinnenminister Friedrich übergeben wurden.

„Mit der Entscheidung, das Aufenthaltsrecht an die Aussagebereitschaft des Opfers zu knüpfen, missachten die Innenminister weiterhin die besondere Gefährdungslage der Frauen und stellen den Opferschutz hinter die Verfolgung der Menschenhändler“, so Hellmann. Für die Verurteilung der Täter benötigt die deutsche Justiz oftmals die Aussagen der Opfer. Als Gegenleistung erhalten die Betroffenen aus Nicht-EU-Staaten aber bisher nur eine wage Chance, während des Strafverfahrens in Deutschland zu bleiben. Danach werden die Frauen, die sich oftmals nicht zuletzt aufgrund ihrer Zeuginnenaussage in Lebensgefahr befinden, in ihre Herkunftsländer abgeschoben – meist ohne Entschädigung und ohne Schutz für sie oder ihre Familien. Da es sich bei Menschenhandel aber oft um internationale organisierte Kriminalität handelt, können die Hintermänner häufig nicht ermittelt werden. Dadurch stellen sie für die Frauen eine fortdauernde Bedrohung dar, insbesondere wenn sie in ihr Heimatland zurückkehren müssen.

Frauenhandel ist eine der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen. Die Betroffenen werden systematisch gedemütigt, vergewaltigt und erleiden massive Gewalt. Schätzungen beziffern die Zahl der Personen, die nach Deutschland in die Prostitution gehandelt werden, auf jährlich zwischen 10.000 und 30.000. Die Dunkelziffer ist mit Sicherheit sehr viel größer, als die Ermittlungen der Polizei zu Tage bringen. Deutschland trägt Verantwortung gegenüber den Opfern. Diese Frauen müssen unterstützt werden – ein sicheres Bleiberecht ist dafür die Grundvoraussetzung!“

Für Nachfragen, Pressefotos und Interviews stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an TERRE DES FEMMES, Astrid Bracht, Tel. 030/40504699-25 oder per E-Mail an presse@frauenrechte.de.