Berlin, den 24.04.2013. Am heutigen Mittwoch findet im Rechtsausschuss des Bundestags eine Anhörung zu strafrechtlichen Änderungen bei weiblicher Genitalverstümmelung statt. Diskutiert werden drei Gesetzentwürfe, die verschiedene Strafrechtsänderungen vorsehen. Bislang fällt weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland lediglich unter gefährliche Körperverletzung, welche mit einem halben bis zu zehn Jahren Gefängnisstrafe geahndet werden kann.
„Wir fordern, dass weibliche Genitalverstümmelung ein eigener Straftatbestand wird, wie ihn andere europäische Länder bereits eingeführt haben“, so Irmingard Schewe-Gerigk, TERRE DES FEMMES-Vorstandsvorsitzende. „Das schafft Rechtsklarheit und eine höhere Mindeststrafe ist der Schwere der Tat und ihren lebenslangen Folgen angemessen.“
Bereits 2010 hatte der Bundesrat in einem Gesetzentwurf einen eigenen Straftatbestand „weibliche Genitalverstümmelung“ gefordert. Im Bundestag wurde dazu bislang keine Gesetzesänderung beschlossen. Ein zweiter Gesetzentwurf liegt seit 2011 von Bündnis 90/Die Grünen vor. Danach soll weibliche Genitalverstümmelung unter schwerer Körperverletzung ausdrücklich ins StGB aufgenommen werden. Der jüngste Gesetzentwurf stammt von der SPD und sieht vor, weibliche Genitalverstümmelung weiterhin als gefährliche Körperverletzung einzustufen, aber mit mindestens einem Jahr Freiheitsentzug zu ahnden.
Alle drei Gesetzentwürfe beinhalten eine Aufnahme weiblicher Genitalverstümmelung in den Katalog der Auslandstaten. Dies soll es in Zukunft ermöglichen, weibliche Genitalverstümmelungen im Ausland an in Deutschland lebenden Mädchen in allen Fällen strafzuverfolgen.
„Es kann nicht sein, dass es bisher von der Staatsangehörigkeit des betroffenen Mädchens und der Rechtslage in dem Land abhängt, in dem eine Genitalverstümmelung im Ausland stattfindet, ob diese von Deutschland aus strafverfolgt werden kann oder nicht“, so Irmingard Schewe-Gerigk weiter. „Neben strafrechtlichen Änderungen erwarten wir von der Bundesregierung mehr Einsatz zum Schutz der über 6.000 gefährdeten Mädchen in Deutschland. Zusammen mit Betroffenen haben wir dazu bereits konkrete Vorschläge für einen Nationalen Aktionsplan zum Schutz der Mädchen gemacht. Nun ist es an der Bundesregierung, diese zu prüfen und geeignete Maßnahmen umzusetzen, um die gefährdeten Mädchen wirksam zu schützen. Wir dürfen keine Zeit mehr verlieren.“
Für Nachfragen und Interviews stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an TERRE DES FEMMES, Franziska Gruber, Referentin zu Weiblicher Genitalverstümmelung, Tel. 030/40504699-25 oder per E-Mail an: presse@frauenrechte.de.