Berlin, 6. März 2013. Vom 4. bis 15. März findet die 57. Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen zum Thema „Beseitigung und Prävention von Gewalt gegen Mädchen und Frauen“ in New York statt. Auf der Konferenz, dem wichtigsten internationalen Gremium zu Frauenrechten, wird versucht, die geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen zu definieren und zugleich Frauen in ihren Rechten zu stärken und ihnen damit die gleichberechtigte Teilhabe an Politik und Gesellschaft zu ermöglichen.
Auch auf nationaler Ebene ist der Schutz vor Gewalt gegen Frauen ein dringliches Thema. „40 Prozent der Frauen in Deutschland sind oder waren Opfer von Gewalt – wurden geschlagen, misshandelt, vergewaltigt oder getötet, meist von ihrem Lebens- oder Ehepartner“, mahnt Christa Stolle, Bundegeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES. „Geschlechtsspezifische Gewalt ist keine Privatangelegenheit. In Deutschland ist Häusliche Gewalt die am weitesten verbreitete Form von Gewalt. Jährlich flüchten rund 40.000 Frauen mit ihren Kindern in eines der 360 Frauenhäuser.“ Doch dieses Hilfsangebot reicht bei Weitem nicht aus: TERRE DES FEMMES fordert deshalb eine sichere und bundesweite Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen.
Mädchen und Frauen sind in Deutschland von weiteren Formen der Gewalt betroffen: Die Beratungsstelle von TERRE DES FEMMES verzeichnet steigenden Hilfsbedarf zu Gewalt im Namen der Ehre. Im Jahr 2012 wandten sich 313 Bedrohte und Betroffene von Ehrverbrechen an die Beratungsstelle des Vereins. Im Vergleich: 2011 waren es 262. „Bundesweite Schulungsmaßnahmen bei Behörden, Lehrkräften, Schulsozialarbeiterinnen und Polizei ist dringend notwendig, um Bedrohte und Betroffene unterstützen zu können“, mahnt Stolle.
Auch Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) ist in Deutschland kein Einzelphänomen: Etwa 20.000 beschnittene Frauen leben in Deutschland. Mehr als 6.000 Mädchen sind dem Risiko ausgesetzt, hierzulande oder in den Ferien im Herkunftsland der Eltern genitalverstümmelt zu werden. Um sie zu schützen, ist es dringend notwendig, dass FGM ein eigner Straftatbestand und in den Katalog der Auslandstaten aufgenommen wird. Damit können Genitalverstümmelungen an in Deutschland lebenden Mädchen, die im Ausland geschehen, von Deutschland aus strafverfolgt werden.
Zudem stellt Deutschland eines der Hauptzielländer für Menschenhandel dar. Schätzungen gehen von 10.000 bis 30.000 Mädchen und Frauen aus, die jährlich zwecks sexueller Ausbeutung nach Deutschland gehandelt werden. Befreien sich die Opfer benötigen sie dringend Unterstützung. „Wir fordern die unbefristete Aufenthaltserlaubnis, finanzielle Absicherung, Unterbringung und medizinische Versorgung der Opfer“, so Stolle.
Für Nachfragen und Interviews stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an TERRE DES FEMMES, Astrid Bracht, Pressereferentin, Tel. 030/ 40504699-25, oder per Mail an presse@frauenrechte.de.