Berlin. Der Bundestag hat heute die Reform des Sexualstrafrechts beschlossen und endlich den Grundsatz „Nein heißt Nein“ rechtlich verankert. Demnach können künftig sexuelle Handlungen bestraft werden, wenn sie gegen den erkennbaren Willen der anderen Person erfolgen – unabhängig davon, ob Gewalt angewendet oder angedroht wurde. „Wir begrüßen diese Entscheidung des Bundestages. Es ist ein großer Erfolg für die Frauenrechte“, erklärt Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES.
Sie vergleicht die Reform mit der von 1997, als Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt worden war. „Diese Reform ist ein weiterer Schritt, die sexuelle Selbstbestimmung der Frau zu schützen und zu stärken“, erklärt Stolle. Sie verbindet damit die Hoffnung, dass endlich auch Frauen Anzeige erstatten, die dies bislang nicht getan hätten, weil sie fürchten mussten, dass ihre alleinige ablehnende Willensäußerung nicht für einen Straftatbestand ausreichte.
Die Situation für Frauen in Deutschland, die Opfer einer Vergewaltigung wurden, ist bislang katastrophal: Kaum ein Verbrechen in Deutschland wird so selten bestraft wie eine Vergewaltigung – obwohl es eine der häufigsten Formen von Gewalt an Frauen ist: Laut Dunkelfeldforschung geschehen in Deutschland etwa 160.000 Vergewaltigungen pro Jahr. Das sind mehr als 438 Vergewaltigungen pro Tag. Dem gegenüber stehen etwa 1.000 Verurteilungen jährlich. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mann für eine Vergewaltigung bestraft wird, ist somit geringer als ein Prozent. „Dies muss endlich ein Ende haben“, sagt Stolle.
Seit vielen Jahren kämpfen Frauenrechtsorganisationen und Menschenrechtsverbände für eine Änderung des Sexualstrafrechts (§ 177 StGB) in Deutschland. TERRE DES FEMMES hat 2013 mit seiner Unterschriftenkampagne „Vergewaltigung – Schluss mit der Straflosigkeit“ den Auftakt gebildet. Zahlreiche weitere Protestaktionen folgten. Zuletzt veröffentlichte das von TERRE DES FEMMES mitgetragene Aktionsbündnis „Nein heißt Nein“ einen offenen Brief an die Bundeskanzlerin mit einer scharfen Kritik am ersten Gesetzentwurf des Justizministeriums.
Für Nachfragen und Interviews wenden Sie sich bitte an TERRE DES FEMMES, Marion Brucker (Pressereferentin), Tel. 030/ 40504699-25, oder per Mail an presse@frauenrechte.de
Stand: 07.07.2016