FGM-Typen und ihre Risiken und Folgen

Die Weltgesundheitsorganisation unterscheidet vier Typen von FGM:

Typ I - Die "Klitoridektomie"

Typ I, die „Klitoridektomie“, bezeichnet die teilweise oder vollständige Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris und/oder der Klitorisvorhaut.

Die Klitoridektomie wird regelmäßig praktiziert, wenn die Gesellschaft Mädchen für unrein hält oder weil einige Religionsgelehrte dies als verpflichtend bezeichnen. Dabei empfiehlt keine heilige Schrift die weibliche Genitalverstümmelung und auch vermeintlich harmlose Eingriffe schädigen die psychische und körperliche Gesundheit des Mädchens (z.B. durch Infektionsrisiken), was in allen Weltreligionen verboten ist.

Ist von der „milden“ Sunna-Beschneidung (sunna: arabisch für „empfohlen“) zu lesen, bezeichnet dies häufig einen kleinen Schnitt in der Klitoris, so dass „nur“ ein Bluttropfen fließt. Mitunter werden jedoch auch Eingriffe als „sunna“ bezeichnet, bei denen Gewebe entfernt wird.

Typ II - Die "Exzision"

Typ II, die „Exzision“, bedeutet, dass der äußerlich sichtbare Teil der Klitoris sowie die inneren Schamlippen teilweise oder vollständig entfernt werden. Mitunter werden auch die äußeren Schamlippen verstümmelt.

Diese Form der Genitalverstümmelung wird oft zum Zwecke der Initiation, welche den Übergang vom Kind sein zur Frau darstellt, praktiziert. Teil des Rituals ist es z.B., dass das Mädchen während der Genitalverstümmelung weder weint noch schreit. Dadurch soll sie ihren erwachsenen Charakter beweisen und zeigen, dass sie würdig ist, in der Gesellschaft die für sie bestimmte Rolle zu erfüllen.

Typ III - Die „Infibulation“

Typ III, die „Infibulation“, ist die schwerste Form von weiblicher Genitalverstümmelung. Das gesamte Genital (Klitoris(vorhaut) und Schamlippen) werden entfernt und die Wunde bis auf ein kleines Loch zugenäht. Durch dieses kleine Loch sollen Urin und Menstruationsblut abfließen, aber keine Penetration möglich sein. Diese Form wird vor allem in Gemeinschaften praktiziert, in denen der Wert einer Frau allein durch Jungfräulichkeit und eheliche Treue bestimmt wird. Die Penetration in der Hochzeitsnacht oder eine Geburt kann den Schmerz und das Trauma der Genitalverstümmelung reaktivieren oder sogar noch übertreffen.

Typ IV - jegliche andere Praktiken, die physische und/oder psychische Schäden hinterlassen

Typ IV bezeichnet alle weiteren, medizinisch nicht begründeten Eingriffe, welche die Vulva und Klitoris der Frau nachhaltig schädigen. Darunter fallen z.B. Ätzen, Brennen, Scheuern und das Auftragen von nervenschädigenden oder betäubenden Substanzen. Praktiken wie das Räuchern, Tupfen oder Auflegen von magischen Gegenständen hinterlässt zwar keine physischen Schäden, wird aber dennoch in der Absicht ausgeübt, die Sexualität des Mädchens zu kontrollieren.

Die Folgen und Risiken

Ca. 25% der betroffenen Mädchen und Frauen sterben entweder während der Genitalverstümmelung oder an den Folgen. Weibliche Genitalverstümmelung wird in der Regel ohne Betäubung durchgeführt, sodass die Mädchen extreme Schmerzen erleiden und nach dem Eingriff meist hochgradig traumatisiert sind. Je nach Typ und Praktik sind verschiedene Komplikationen und Folgen verbreitet: wie z.B. Blutverlust, Infektionen (z.B. HIV/AIDS), Wucherungen, Fistelbildung, chronische Schmerzen, Schwierigkeiten beim Urinieren und Menstruieren, Inkontinenz, Unfruchtbarkeit, hohes Geburtsrisiko für Mutter und Kind und weitere gynäkologische Probleme. Zu den möglichen psychischen Folgen gehören unter anderem Angststörungen, Schlaflosigkeit, Posttraumatische Störungen, Konzentrationsschwäche, Depressionen und Traumata. Besonders die Infibulation (Zunähen nach der Beschneidung) hat schwerwiegende Konsequenzen, da das Abheilen der Wunde hier nur für kurze Zeit erwünscht ist und das Mädchen sowohl zu Beginn ihrer Ehe als auch bei und nach jeder Geburt "geöffnet“ wird und die Wunde neu verheilen muss.

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