Am Freitag, den 13. März 2015, wurde bekannt: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippte das pauschale Kopftuchverbot für Lehrkräfte und ging somit den Beschwerden von zwei muslimischen Frauen aus Nordrhein-Westfalen nach. Die Frauen waren in staatlichen Bildungseinrichtungen tätig, eine als Sozialpädagogin in einer Gesamtschule in Castrop-Rauxel und die andere als Lehrerin in Düsseldorf. Beide erhielten eine Abmahnung und die letztere eine Kündigung aufgrund der Kopfbedeckung. Nach dem sie vor den Landesarbeitsgerichten mit ihrer Klage scheiterten, zogen sie vor dem Bundesverfassungsgericht. Die RichterInnen in Karlsruhe revidierten nun ihr ursprüngliches Urteil von 2003, das vorsorgliche Verbote erlaubte. Als Begründung führen sie an, dass solche Verbote nicht mit der Religionsfreiheit der muslimischen Frauen vereinbar sind. Eine Einschränkung kann demnach nur erfolgen, wenn eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder der staatlichen Neutralität belegbar ist.