Die muslimischen Eltern aus Basel verweigerten ihren Mädchen die Teilnahme am gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht. Sie beriefen sich auf das Recht der Religionsfreiheit. Gegen sie wurde daraufhin ein Bußgeldbescheid in Höhe von 1300 Euro verhängt, gegen den sie klagten. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die Schulpflicht und die Integration der Kinder Vorrang habe gegenüber dem religiös begründeten Wunsch der Eltern nach einer Befreiung vom Schwimmunterricht.
Auch in Deutschland klagen immer wieder muslimische Eltern gegen die verpflichtende Teilnahme ihrer Kinder am Schwimmunterricht. Richtungsweisend war hierzulande das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches 2013 die Klage einer Frankfurter Schülerin ablehnte. Das Gericht entschied, dass der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag Vorrang hat.
Stand: 01/2017