Aktuelles zum Thema Frauenrechte allgemein

Agenda 2030: TERRES DES FEMMES fordert Bundesregierung zu geschlechtergerechter Nachhaltigkeit auf

Im September 2015 verabschiedeten alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die Agenda 2030. Ihr Ziel: die Transformation der Welt hin zu ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Nachhaltigkeit. 

Hierfür wurden 17 ehrgeizige Ziele für eine nachhaltige Entwicklung formuliert, deren Umsetzung bis 2030 erfolgen soll. 

Eines dieser Ziele lautet Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen.

Doch das Wollen erkennt man am Tun! Schon jetzt ist klar, dass die Ziele mit der aktuellen Umsetzungsgeschwindigkeit nicht bis 2030 erreicht werden.

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Die Monatsblutung – die natürlichste Sache der Welt?

Das Buch der Tage von Sabine MaierIm April 2015 nahm die 26-jährige Schlagzeugerin Kiran Gandhi am London Marathon teil. Trotz der einsetzenden Periode entschied sie sich ohne Binden oder Tampons zu laufen. Wo hätte sie diese auf der 42 Kilometer langen Strecke auch wechseln können? „Disgusting“, ekelhaft fanden nicht wenige ihr Foto in der blutbefleckten Hose, das um die Welt ging.

Aber warum ist ein so natürliches Phänomen, das Frauen (und Transpersonen) in ihren gebärfähigen Jahren begleitet, so negativ besetzt? Warum ist es so schambehaftet? Für 18 Prozent der deutschen Frauen ist die Menstruation ein Tabu, über das sie nie sprechen würden (SCA-Matters Report des SCA, 2016).

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Große Chance vertan – Bundestag verabschiedet Ergänzung zu §219a

Foto: © TERRE DES FEMMESFoto: © TERRE DES FEMMES

Im März vergangenen Jahres hatte die Bundestagsfraktion der SPD in einem Gesetzesentwurf[i] bereits das Problem des bestehenden §219a StGB „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ analysiert und kam zu folgender Lösung: „§219a StGB soll aufgehoben werden“. Die von der Großen Koalition ausgehandelte und am 21. Februar vom Bundestag beschlossene Ergänzung[ii] ist weit von dieser Lösung entfernt. Erlaubt ist Ärztinnen und Ärzten nach der neuen Ergänzung lediglich der Hinweis, dass Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Weitergehende Information zu den Methoden oder Risiken bereitzustellen bleibt strafbar. Diese Auskunft in Form von öffentlich geführten Listen, obliegt allein einer zuständigen Bundes- oder Landesbehörde, einer Beratungsstelle oder Ärztekammer. Vermutlich werden aber nicht alle Ärztinnen und Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, auch in dieser Liste zu finden zu sein. Eine Eintragung erfolgt nur bei selbständiger Meldung an die Bundesärztekammer. Zudem: Das derzeitige gesellschaftliche Klima ist rau. ÄrztInnen die einen Schwangerschaftsabbruch anbieten, müssen mit immensen Anfeindungen rechnen, sowohl im Internet, als auch direkt vor Ihrer Praxis.

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Kekse gegen “Gefälligkeiten” – Sexuelle Ausbeutung in Krisengebieten

Foto: © Marcello Casal Jr/ABr / CC BY 2.5Foto: © Marcello Casal Jr/ABr / CC BY 2.5Dass Frauen und Kinder in Krisengebieten besonderen Schutz benötigen, steht außer Frage, denn gerade sie werden oft zu Missbrauchsopfern - sei es durch Warlords, Soldaten oder Schlepper. Sexualisierte Gewalt wird zudem nicht selten als Kriegswaffe eingesetzt. Die brutalen Vergewaltigungen durch die Milizen im Kongo sind nur ein Beispiel. Um die  geschlagenen Gegner zusätzlich zu demütigen, vergehen sie sich an deren Frauen und Töchtern.

Oft leben die Betroffenen in Teilen der Welt, in denen sie aufgrund der dort herrschenden patriarchalen Weltanschauung als wertlos erachtet werden. Missbrauch und Gewalt gehören zu ihrer ganz normalen Lebensrealität. Umso beschämender sind vor diesem Hintergrund die Taten einiger Krisenhelfer von Organisationen, die doch den Schutz der besonders Benachteiligten garantieren sollten.

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