Am 03. Juli 2019 erreichte viele die freudig klingende Nachricht, dass das Urteil gegen Kristina Hänel aufgehoben wurde. Im November 2017 wurde sie vom Amtsgericht Gießen nach damaligem Paragraphen 219a zur Zahlung einer Geldstrafe von 6.000€ verurteilt. Grund, sie hatte auf ihrer Homepage Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen bereitgestellt. Hänel legte gegen das Urteil des Amtsgerichts Gießen Berufung beim Landesgericht Gießen ein, dieses allerdings bestätigte das Urteil am 12. Oktober 2018, äußerte aber bereits Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Paragraphen 219a.[1] Zu diesem Zeitpunkt war die gesellschafts-politische Debatte um den Paragraphen bereits in vollem Gange und eine Entscheidung der Großen Koalition über eine Reform des Paragrafen oder gar eine Abschaffung stand aus. Schließlich einigte sich die Große Koalition auf den kleinsten gemeinsamen Nenner und ergänzte den Paragraphen 219a um einen vierten Absatz.[2] Diese neue Gesetzeslage trat Ende März 2019 ein und aufgrund dessen hat das Oberlandesgericht Gießen nun das Urteil des Landgerichts Gießen aufgehoben und zur neuerlichen Verhandlung zurück verwiesen.