Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung ruft gegen „Marsch für das Leben“ auf

Mitarbeiterinnen und Mitfrauen der TDF-SG Berlin bei der Demo für sexuelle Selbstbestimmung (Gegendemo der „Lebensschützer“) vor dem Brandenburger Tor am 20.09.2014. Foto: © Theresa Pfaff Mitarbeiterinnen und Mitfrauen der TDF-SG Berlin bei der Demo für sexuelle Selbstbestimmung (Gegendemo der „Lebensschützer“) vor dem Brandenburger Tor am 20.09.2014.
Foto: © Theresa Pfaff
Wie jedes Jahr rufen „LebensschützerInnen“ in Berlin zum „Marsch für das Leben“ auf. Am 17. September 2016 gehen christliche FundamentalistInnen für konservative Familienkonzepte auf die Straße. Sie fordern ein totales Abtreibungsverbot in Europa und Frauen, die ihre Schwangerschaft abbrechen, und ÄrztInnen, die den Eingriff vornehmen zu bestrafen. Aufgrund dieses massiven Eingriffs des „Bundesverband Lebensrecht“, dem Veranstalter des Marschs, in die Rechte von Frauen und Männern, ruft das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung zur Gegendemonstration am gleichen Tag auf. Wir von TERRE DES FEMMES unterstützen diese Aktion und wollen viele Menschen dazu ermutigen, um 13:30 Uhr zum Brandenburger Tor für eine Kundgebung zu kommen und anschließend Richtung Alexanderplatz aufzubrechen, um unserem gemeinsamen Anliegen Gehör zu verleihen.

Die gesetzliche und reale Situation in Deutschland

Hierzulande wird der Schwangerschaftsabbruch durch die Paragraphen §218 und §219 StGB geregelt. Demnach ist ein Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Voraussetzungen nicht rechtswidrig. Er kann bis vor dem Ende der zwölften Woche nach der Empfängnis durch einen Arzt vorgenommen werden, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist, körperliche und seelische Beeinträchtigungen für die Schwangere zu erwarten sind, die Schwangerschaft die Folge einer Straftat ist oder die Schwangere einen Abbruch verlangt. Dafür muss sie mit einer Bescheinigung dem Arzt nachweisen, dass sie mindestens drei Tage vor dem Abbruch bei einem psychologischen Beratungsgespräch in einer dafür eigens eingerichteten Beratungsstelle war. Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb dieser Vorgaben entscheiden, werden kriminalisiert und dem Recht, über ihren Körper und damit ihr Leben zu bestimmen, beraubt. Die TeilnehmerInnen am „Marsch für das Leben“ fordern nun noch eine Verschärfung des bestehenden Rechts und treten für ein Europa ohne Abtreibung ein.

Die Antwort: sexuelle Aufklärung und Selbstbestimmung

Die Darstellung des Schwangerschaftsabbruchs als vorgeburtlicher Mord reduziert Frauen nicht nur auf ihre Rolle als Mutter, sondern nimmt ihnen das Recht auf einen medizinischen Eingriff, den diese Frauen als nötig und richtig erachten. Frauen müssen das Recht haben, zu entscheiden, was mit ihrem Körper passiert. Dazu gehört auch die Entscheidung, ein Kind zu bekommen oder nicht. Deswegen fordert das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“ einen offenen Umgang mit der Thematik Sexualität und das in einem frühen Alter. Welches. Kinder und Jugendliche brauchen eine geschlechter- und kultursensible Sexualaufklärung, die über Verhütungsmittel, die „Pille danach“ und das weite Spektrum der Formen des Zusammenlebens aufklärt. Diese Aufklärung muss mit neuen gesetzlichen Reglungen einhergehen, die den kostenfreien Zugang zu (Notfall-)Verhütungsmitteln sicherstellen, und allen, die sich für oder gegen ein Kind entscheiden, angemessen unterstützen.