Frauendemo am 25. November 1994 in Tübingen.
Foto: © TDF-Dokumentationsstelle„Sexualstrafdelikte werden immer noch geringer bestraft als Eigentumsdelikte. Manche Formen von sexueller Gewalt sind noch nicht einmal strafbar.“ Die Rede ist vom 1994 geltenden Sexualstrafrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Nachzulesen in einem Brief, den TDF-Expertinnen vor 25 Jahren an die damalige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger geschickt hatten. Denn die Bundesrepublik gehörte „zu den ganz wenigen europäischen Ländern, in denen Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in der Ehe (§ 177, § 178) ausdrücklich von Strafe ausgenommen“ waren.
Der Justizministerin flatterten neben diesem Schreiben noch tausende Postkarten in den Briefkasten. TERRE DES FEMEMS hatte den 25. November, den Tag "Nein zu Gewalt an Frauen" zum Anlass genommen, eine bundesweite Postkartenkampagne zu initiieren, mit der das frauenfeindliche Sexualstrafrecht angeprangert wurde. Vergewaltigung ist ein Schwerverbrechen heißt es unumwunden auf den Postkarten, die auch an das Justizministerium und die GesetzgeberInnen der BRD adressiert waren und entscheidende Änderungen des Rechtes forderten.