Appell Nein zur Erhöhung der Ehebestandszeit

Über 50 Organisationen und Privatpersonen haben den Appell inzwischen unterzeichnet.

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TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e. V.
Bundesgeschäftsstelle

Postfach 2565 • 72015 Tübingen
Tel. 07071/7973-0 • Fax 07071/7973-22
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Januar 2011

 

Dringender Appell an Bundeskanzlerin Angela Merkel, an die Bundesregierung und an die Bundestagsabgeordneten

Keine Machtpolitik auf dem Rücken der Frauen:

NEIN zur Erhöhung der Ehebestandszeit auf drei Jahre

Am 20.01.11 wird das Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat1, über das am 27.10.10 im Bundeskabinett abgestimmt wurde, in den Bundestag eingebracht. Zentrale Elemente des Gesetzesantrags sind ein eigener Straftatbestand zu Zwangsheirat und eine deutliche Verlängerung des Rechts auf Wiederkehr für Frauen und Männer, die im Ausland gegen ihren Willen verheiratet wurden.

Doch durch die Hintertür will die Bundesregierung mit diesem Gesetz die Zuwanderung erschweren. Im Gesetzentwurf ist auch eine Erhöhung der Ehebestandszeit zur Erlangung eines ehepartnerunabhängigen Aufenthaltstitels von zwei auf drei Jahre vorgesehen.2

Alle Personen, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland kommen, können demnach erst drei Jahre nach Zuzug eine vom Ehepartner unabhängige Aufenthaltserlaubnis beantragen. Für alle zuziehenden EhepartnerInnen bedeutet diese Erhöhung ein weiteres Jahr in völliger Abhängigkeit vom Partner. Eine Trennung ist das automatische Rückfahrticket ins Herkunftsland.

Laut den letzten Migrationsberichten sind davon vor allem Frauen betroffen, denn es ziehen fast doppelt so viele Frauen wie Männer zu einem/einer Deutschen.

In einer Gewaltbeziehung würde die Gesetzesänderung ein weiteres Jahr Ehehölle für die Frauen bedeuten. Es existiert zwar eine Härtefallregelung für Gewaltbeziehungen, bei der die Zweijahresfrist aufgehoben werden kann.

Die Beweislast liegt jedoch bei den Betroffenen. Die Nachweise mit Fotos und Zeugenaussagen zu erbringen, fällt ihnen oft sehr schwer. Außerdem wird den Betroffenen von den Ausländerbehörden und den Gerichten häufig nicht geglaubt. In vielen Fällen bleibt den Frauen nur das Ausharren in der Gewaltsituation.

Zurück ins Herkunftsland können die Frauen meist nicht, denn dort ständen sie im sozialen und ökonomischen Abseits und wären als geschiedene Frauen von der Gesellschaft geächtet.

Die Begründung der Bundesregierung, dass mit der Erhöhung der Ehebestandszeit Scheinehen verhindert werden, scheint nur ein billiger Vorwand zu sein, um Zuwanderung nach Deutschland weiter zu begrenzen. Denn aktuelle Zahlen belegen, dass, seitdem die zweijährige Ehebestandszeit in Kraft getreten ist, sich die Zahl der Tatverdächtigen einer Scheinehe von 5.249 Personen im Jahr 2000 auf 1.698 im Jahr 2009 verringert hat3. Für uns ist es nicht nachzuvollziehen, warum die Bundesregierung bei solch einer positiven Entwicklung Handlungsbedarf sieht.

Wir fordern die Bundesregierung auf, ihre politische Verantwortung gegenüber diesen Migrantinnen wahrzunehmen und bei der bisherigen Regelung von zwei Jahren Ehebestandszeit zu bleiben.

Die UnterzeichnerInnen:

Al Nadi Schöneberg – Zentrale Anlauf-& Beratungsstelle für arabische Frauen in Berlin

AGDW Arbeitsgemeinschaft Dritte Welt e.V.

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft (AKF e. V.)

Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

BIG Koordinierung (Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen)

Birgit Knoblauch

Bundesverband der Migrantinnen in Deutschland

Dagmar Freudenberg, Mitglied des Deutschen Juristinnenbunds

Deutscher Frauenrat

Diakonisches Werk Neukölln-Oberspree e.V. / Beratungsstelle UGRAK

Familienbildung Deutschland – Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Einrichtungen
der Familienbildung

Fatma Bläser, Hennamond e. V.

FIZ – Fraueninformationszentrum Stuttgart

Frauen für Frauen e. V. Schutz-, Beratungs- und Informationszentrum Osterode am Harz

4. Frauenhaus Berlin

Frauen helfen Frauen Tübingen e.V.

Frauenhauskoordinierung e.V.

FRAUENRAUM – Fachberatungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt

Frauenzimmer e.V.

FrauenFanal – Beratungsstelle des Städtischen Frauenhauses Stuttgart

Gerlinde Zlotos

Gleichstellungsstelle für Frauen München

Gülsen Celebi, Rechtsanwältin

Güner Balci, Journalistin und Frauenrechtlerin

Interkulturelles Frauenzentrum S.U.S.I.

LAG der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Berlins

IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit – Deutschland e. V.

Marina Walz-Hildenbrand, Rechtsanwältin

Mädchenhaus Bielefeld e. V.

Netzwerk Frauengesundheit Berlin

NRW-Netzwerk für Selbstbestimmungsrechte junger Migrantinnen

papatya – Anonyme Kriseneinrichtung für Mädchen und junge Frauen mit
Migrationshintergrund

peri e. V. – Verein für Menschenrechte und Integration

Petra Koch-Knöbel, Gleichstellungsbeauftragte Berlin Friedrichshain-Kreuzberg

PRO ASYL

pro familia Beratungsstelle Oberhausen

pro familia Landesverband Berlin

pro familia Landesverband Brandenburg

pro familia Landesverband Bremen

pro familia Landesverband NRW

Projekt "Heroes – gegen Unterdrückung im Namen der Ehre"

Seyran Ates, Rechtsanwältin und Autorin

TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V.

Türkischer Frauenverein Berlin e.V.

Türkischer Bund Berlin-Brandenburg

Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

VIJ Verein für internat. Jugendarbeit Württemberg e.V.

Wildwasser e.V. Berlin

ZIF Kassel- Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser

TERRE DES FEMMES ist eine gemeinnützige Menschenrechtsorganisation für Frauen und Mädchen, die durch Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit, Einzelfallhilfe, Förderung von Projekten und internationale Vernetzung unterdrückte Frauen unterstützt. Schwerpunktthemen sind u.a. Häusliche Gewalt, Zwangsheirat und Ehrverbrechen, weibliche Genitalverstümmelung und Zwangsprostitution sowie die Rechte von Textilarbeiterinnen. Der Verein wurde 1981 gegründet, die Bundesgeschäftsstelle befindet sich in Tübingen. Seit 2008 gibt es ein Berliner Büro.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.frauenrechte.de


1 Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften

2 § 31 AufenthG

3 Die Zahlen stammen aus einer Antwort vom Parlamentarischen Staatssekretär des Innenministeriums Dr. Ole Schröder an die Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen vom 03.12.201