© UNICEF Data: Monitoring the Situation of Children and Women. 2019. Country Profile: Tschad
Vorkommen
In Tschad sind 38% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM - Female Genital Mutilation) betroffen. Dabei variiert im multiethnischen Staat Tschad die Häufigkeit und Form von weiblicher Genitalverstümmelung je nach Volksgruppe und Region. In Batha, Guéra, Salamat, Ouaddaï und Wadi Fira sind 92% der Frauen genitalverstümmelt, in BET, Kenem und Lac haben dies nur etwa 4% erleben müssen. Die höchste Prävalenzrate von FGM einer Ethnie liegt bei 92%, die niedrigste bei unter 1%. Unter den MuslimInnen ist die Beschneidungsrate 50%, bei den Römisch-Katholischen bei 40%, anderen christlichen Religionen bei 15%, den AnimistInnen 32% bei und unter den keiner Religionen Angehörigen bei 8%.
Zahlen
Betroffene: 38% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre)
96% der Eingriffe werden von traditionellen Beschneiderinnen durchgeführt.
Formen
Im Tschad wird mit 82% Typ II (Exzision) von FGM am häufigsten praktiziert. Hierbei wird der äußerlich sichtbare Teil der Klitoris und der inneren Schamlippen mit oder ohne Beschneidung der äußeren Lippen teilweise oder vollständig entfernt. Bei 12% der beschnittenen Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) wurde Typ III (Infibulation) vollzogen. Das heißt, das gesamte äußerlich sichtbare Genital wird herausgeschnitten und die offene Wunde bis auf ein kleines Loch zugenäht.
Begründungsmuster
31% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) denken FGM sei für die soziale Anerkennung und Akzeptanz unabdingbar. Nur 5% glauben, dass FGM den Körper und den Geist von Mädchen reinigen würde und 8% denken, dass ohne das Herausschneiden der Genitalien ihre Heiratschancen schlechter stünden. 7% sind überzeugt, dass die Praktik Jungfräulichkeit bewahrt. 37% und damit über ein Drittel sehen keine Vorteile in einer Genitalverstümmelung. 23% glauben, dass ihre Religion FGM vorschreibt.
Gesetzliche Lage
Im Jahr 2003 wurde im Tschad ein Gesetz gegen weibliche Genitalverstümmelung eingeführt. Es richtet sich gegen alle Formen von geschlechtsbasierter Gewalt gegen Frauen und schließt darin auch FGM ein. Die Schwachstelle des Gesetzes ist, dass es kein festgelegtes Strafmaß für die Beschneidung von weiblichen Genitalien gibt. Sowohl Eltern als auch Beschneiderinnen können wegen Körperverletzungen angezeigt werden – aber eine Differenzierung zwischen einzelnen Formen gibt es nicht. Neben der Formulierung des Gesetzes wurden Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Haltung und Tendenzen
Im Tschad nahm die Zahl von Mädchen und Frauen (15-49 Jahre), an welchen FGM praktiziert wurde kaum ab. Die Befürwortungsrate sank jedoch von 49% (im Jahr 2004) auf 29% (im Jahre 2015). Zudem sind 45% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) und 49% der Jungen und Männer (15-49 Jahre) der Meinung, dass FGM stoppen muss.
Links
- http://data.unicef.org/corecode/uploads/document6/uploaded_country_profiles/corecode/222/Countries/FGMC_TCD.pdf
- http://www.unicef.org/media/files/FGCM_Lo_res.pdf
- http://www.childinfo.org/files/Chad_FGC_profile_English.pdf
- http://www.ifrc.org/en/noticias/noticias/africa/chad/chad-red-cross-involves-african-tribal-chiefs-in-the-fight-against-female-genital-mutilation/
- http://www.refworld.org/docid/41501c620.html
- http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=18&ved=0CGYQFjAHOAo&url=http%3A%2F%2Fwebarchive.nationalarchives.gov.uk%2F20110218135832%2Frds.homeoffice.gov.uk%2Frds%2Fpdfs08%2Fafrica-fgm-080708.doc&ei=r_6eUv77JKaP7AaVqYDoCA&usg=AFQjCNG3ZsHEc-zGD7RxQ4qn9hrtq_M8yQ&bvm=bv.57155469,d.ZGU
- https://www.orchidproject.org/about-fgc/where-does-fgc-happen/chad/
Stand 12/2019