Schwangerschaftsabbrüche müssen entkriminalisiert werden

TERRE DES FEMMES setzt sich seit vielen Jahren für eine ersatzlose Streichung der Paragraphen 218 und 219 aus dem Strafgesetzbuch ein und für die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen.
Zumindest Paragraph 219a, der das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche festhielt, wurde im Juni 2022 gestrichen.

Die Weltbevölkerungskonferenz in Kairo 1994 erklärte das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit zum Menschenrecht. Frauen und Männer sollten zukünftig selbstbestimmt und frei über die Familienplanung entschieden können. Das schließt auch die freie Entscheidung des Abbruches einer ungewollten Schwangerschaft mit ein. Dieses Recht wird Frauen in Deutschland bislang verwehrt. Nach Paragraph 218 StGB ist die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, bleibt jedoch unter Einhaltung bestimmter Bedingungen straffrei.

In Deutschland werden jährlich etwas mehr als 100.000 Schwangerschaften abgebrochen, die Zahlen sind in den letzten Jahrzehnten rückläufig, seit 2013 annährend gleich und im Jahr 2020 leicht zurück gegangen. Eine ausreichende bundesweite Versorgung ist nicht sichergestellt, denn die bestehenden Regelungen führen dazu, dass die Zahl der Praxen und Kliniken, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, abnimmt – seit 2003 hat sie sich nahezu halbiert. ÄrztInnen die einen Schwangerschaftsabbruch anbieten, müssen mit immensen Anfeindungen rechnen, sowohl im Internet, als auch direkt vor Ihrer Praxis. Nach Paragraf 219a StGB war ÄrztInnen bis 2023 zudem die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ verboten. ÄrztInnen, die einen Abbruch vornahmen, durften öffentlich lediglich darauf hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Weitergehende Information zu Methoden oder Risiken öffentlich bereitzustellen ist jedoch strafbar. Mit der Aktion Streicht § 219a hat TERRE DES FEMMES zur Abschaffung dieses Paragrafen beigetragen.

TERRE DES FEMMES fordert die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, einen uneingeschränkten Zugang nach freier Entscheidung der Frau. Wir setzen uns dafür ein, dass Frauen in Deutschland Zugang zum Schwangerschaftsabbruch im Sinne einer Regelversorgung erhalten. Außerdem sprechen wir uns für kostenlose, qualifizierte und vor allem freiwillige Beratungsangebote bei ungewollter Schwangerschaft aus.

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